Stadt Hildesheim

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Vorlage - 10/221  

Betreff: 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schoettke, Michaela
Federführend:63.1 Beiträge/Bauaufsicht/Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Thiede, Regina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
09.08.2010 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
30.08.2010 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
AnlageA  

Sachverhalt:

 

Die am 26.03.2001 erlassene „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim“, in Kraft seit dem 03.05.2001, ist aufgrund der Änderung des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes (NGefAG) in das Niedersächsische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Nds. SOG) entsprechend anzupassen.

Es werden die Einleitung sowie § 13 und § 14 der Verordnung korrigiert.

 

Weiterhin wird in Paragraph 3 Absatz 2 zweimal das Wort öffentlich ergänzt (öffentliche Straßen, öffentliche Anlagen) sowie einmal in Absatz 3 (öffentliche Flächen).

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Erlass der 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim Anlage A- wird beschlossen.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n:

Anlage A

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich AnlageA (9 KB)      
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