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Sachverhalt:
Die am 26.03.2001 erlassene „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim“, in Kraft seit dem 03.05.2001, ist aufgrund der Änderung des Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes (NGefAG) in das Niedersächsische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Nds. SOG) entsprechend anzupassen.
Es werden die Einleitung sowie § 13 und § 14 der Verordnung korrigiert.
Weiterhin wird in Paragraph 3 Absatz 2 zweimal das Wort öffentlich ergänzt (öffentliche Straßen, öffentliche Anlagen) sowie einmal in Absatz 3 (öffentliche Flächen).
Beschlussvorschlag:
Der Erlass der 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim –Anlage A- wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
Anlage A
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | AnlageA (9 KB) |