|
|
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Hildesheim hat in seiner Sitzung am 07.07.2008 Richtlinien für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Vorlage 08/222) beschlossen.
Durch das Inkrafttreten der Neuregelungen in NGO und GemHKVO ist diese Richtlinie nicht mehr mit geltendem Recht vereinbar.
Beschlussvorschlag:
· Der Ratsbeschluss vom 07.07.2008 bzgl. der Richtlinien für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Vorlage 08/222) wird aufgehoben.
· Die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis zu höchstens 2000 Euro wird gemäß § 25a GemHKVO dem Verwaltungsausschuss übertragen.
Anlage/n:
keine