|
|
Sachverhalt:
Frau Gue, geb. am 18.08.1964, ist aufgrund des Beschlusses des Rates vom 08.03.1999 zur Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes berufen worden.
Es ist beabsichtigt, Frau Gue zum 01.05.2010 eine andere gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen. Die vorgesehene Umsetzung erfolgt im Einvernehmen mit Frau Gue und der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes. Die Nachbesetzung des frei werdenden Dienstpostens ist geregelt.
Nach § 118 Abs. 4 NGO dürfen Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes nicht zu gleicher Zeit eine andere Stellung in der Gemeinde innehaben. Frau Gue muss daher für die Wahrnehmung der neuen Tätigkeit gem. § 118 Abs. 2 NGO als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes abberufen werden.
Beschlussvorschlag:
Frau Anke Gue wird als Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes abberufen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Anlage/n: