Stadt Hildesheim

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Vorlage - 10/107  

Betreff: Zukunftskonzept Bestattungswesen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Habenicht, Heinz
Federführend:Dezernat C Bearbeiter/-in: Habenicht, Heinz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
19.04.2010 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
21.04.2010 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgezogen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
21.04.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgezogen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Anlagen:
Folgekostenabschätzung 10-107  

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim hält für Ihre Pflichtaufgabe Bestattungswesen insgesamt 4 Friedhöfe mit Friedhofskapellen vor. Diese sind:

Insgesamt ist dies eine Fläche von rd. 500.000 m².

 

Im Zuge der Aufgabenkritik war wegen der damit verbundenen Mehrfachkosten (Kapellen, Personal, Maschinen, Wegezeiten pp.) eine Bedarfsanalyse sinnvoll. Ausgehend von 700 Bestattungen pro anno und der Annahme, dass ein Grab neben der eigentlichen Fläche (2 m²) noch weitere 4 m² für Umrandung, Wegeflächen und Grünflächen benötigt, ergibt sich folgende Berechnung:

700 Bestattungen x 40 Jahre Liegezeit (wegen Nachbestattung) x 6 m² = 168.000 m².

Selbst wenn man den Flächenbedarf pro Grab und die Liegezeit noch höher ansetzt, wird das eklatante Missverhältnis zwischen Bestands- und Bedarfsfläche deutlich. Daraus und noch verstärkt durch die der Stadt Hildesheim auferlegten Konsolidierungspflichten ergibt sich zwangsläufig der Vorschlag, Friedhofsflächen zu reduzieren und vorhandene Kapazitäten besser zu nutzen. Gegenwärtig finden zudem auch Gespräche mit den Kirchen über die Übertragung von Friedhöfen in eigene Trägerschaft statt. Der Beschlussvorschlag bleibt davon unberührt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Bestattungsangebot der Stadt Hildesheim wird ab 1.7.2010 auf den Nordfriedhof beschränkt. Nachbestattungen auf den anderen Friedhöfen sind weiter zulässig.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bestattungswesen weiter zu optimieren und für die auslaufenden Friedhöfe ein Pflegekonzept zu entwickeln, das der Würde der Orte entspricht.

Die dafür notwendige Änderung der Friedhofssatzung ist schnellstmöglich vorzubereiten. Über eventuelle Abgabe von Friedhöfen wäre in gesonderter Beratungsfolge zu entscheiden.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung 10-107 (24 KB)      
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