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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim hält für Ihre Pflichtaufgabe Bestattungswesen insgesamt 4 Friedhöfe mit Friedhofskapellen vor. Diese sind:
Insgesamt ist dies eine Fläche von rd. 500.000 m².
Im Zuge der Aufgabenkritik war wegen der damit verbundenen Mehrfachkosten (Kapellen, Personal, Maschinen, Wegezeiten pp.) eine Bedarfsanalyse sinnvoll. Ausgehend von 700 Bestattungen pro anno und der Annahme, dass ein Grab neben der eigentlichen Fläche (2 m²) noch weitere 4 m² für Umrandung, Wegeflächen und Grünflächen benötigt, ergibt sich folgende Berechnung:
700 Bestattungen x 40 Jahre Liegezeit (wegen Nachbestattung) x 6 m² = 168.000 m².
Selbst wenn man den Flächenbedarf pro Grab und die Liegezeit noch höher ansetzt, wird das eklatante Missverhältnis zwischen Bestands- und Bedarfsfläche deutlich. Daraus und noch verstärkt durch die der Stadt Hildesheim auferlegten Konsolidierungspflichten ergibt sich zwangsläufig der Vorschlag, Friedhofsflächen zu reduzieren und vorhandene Kapazitäten besser zu nutzen. Gegenwärtig finden zudem auch Gespräche mit den Kirchen über die Übertragung von Friedhöfen in eigene Trägerschaft statt. Der Beschlussvorschlag bleibt davon unberührt.
Beschlussvorschlag:
Das Bestattungsangebot der Stadt Hildesheim wird ab 1.7.2010 auf den Nordfriedhof beschränkt. Nachbestattungen auf den anderen Friedhöfen sind weiter zulässig.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bestattungswesen weiter zu optimieren und für die auslaufenden Friedhöfe ein Pflegekonzept zu entwickeln, das der Würde der Orte entspricht.
Die dafür notwendige Änderung der Friedhofssatzung ist schnellstmöglich vorzubereiten. Über eventuelle Abgabe von Friedhöfen wäre in gesonderter Beratungsfolge zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung 10-107 (24 KB) |