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Sachverhalt:
Durch den anstehenden Umzug des Klinikums auf das Gelände an der Senator-Braun-Allee werden die Flächen am Weinberg frei und können anderen Nutzungen dienen.
Es wurde ein Wettbewerb durchgeführt, da im betreffenden Bereich ein neuer HAWK-Campus entstehen soll sowie im südlichen Bereich ein Wohngebiet. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren HM 314 „Am Weinberg“ wurde vom Verwaltungsausschuss am 08.06.2009 gefasst (SV 09/199). Inzwischen hat sich die Konzeption aufgrund neuer Voraussetzungen verändert, mit der Folge, dass sich die für den neuen HAWK-Campus vorgesehene Fläche verringert hat. Hierdurch entsteht im westlichen Teil des Areals eine nicht zum zukünftigen Campus gehörende Fläche, die ohne Nachnutzung ist. Es bietet sich als Arrondierung der südlich angrenzenden Wohngebiete an, diese Fläche ebenfalls als Wohnbaufläche zu entwickeln. Hierzu ist ein Bebauungsplan erforderlich, der in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann.
Der momentan rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Krankenhaus dar. Der neue Flächennutzungsplan 2020, der für den Bereich „Sonderbaufläche Universität, Hochschule, Fachhochschule“ darstellen soll, ist noch in Aufstellung begriffen und wird voraussichtlich vor Ende des Bebauungsplanverfahrens rechtswirksam werden.
Da das Bebauungsplanverfahren HM 314 „Am Neuen Tor“ im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) durchgeführt werden kann, ist der Flächennutzungsplan mit Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans auf dem Wege der Berichtigung anzupassen. Eine Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren ist somit nicht notwendig. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan HM 304 „Am Weinberg“ ist für die vom Geltungsbereich des Bebauungsplans HM 314 „Am Neuen Tor“ überdeckten Bereiche aufzuheben.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans:
· Entwicklung eines Wohngebiets
Beschlussvorschlag:
Der am 08.06.2009 vom Verwaltungsausschuss gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan HM 304 „Am Weinberg“ wird für die vom Geltungsbereich des Bebauungsplans HM 314 „Am Neuen Tor“ überdeckten Teile aufgehoben.
Die Aufstellung des Bebauungsplans HM 314 „Am Neuen Tor“ wird mit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
Geltungsbereich HM 314
geänderter/verkleinerter Geltungsbereich HM 304
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich HM 314 (211 KB) | ||||
2 | öffentlich | geänderter/verkleinerter Geltungsbereich HM 304 (222 KB) |