Stadt Hildesheim

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Vorlage - 10/089  

Betreff: Fußgängerzone Hildesheim
Erweiterung der Nutzungszeiten für Radfahrer
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Veenhuis, Michael
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Beteiligt:38.4 Service Straßenunterhaltung
Bearbeiter/-in: Veenhuis, Michael  63.2 Verkehr/Sondernutzung/Stadtordnungsdienst
   66.1 Straßenbau und Verkehrstechnik
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
21.04.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgestellt   
05.05.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Fußgängerzone Hildesheim kann derzeit in der Zeit zwischen 19.00 Uhr Abends und 9.00 Morgens von Radfahrern befahren werden.

 

Im Rahmen der Integrierten Verkehrsentwicklungsplanung wurde abgestimmt, dass der Radverkehr in Hildesheim gefördert werden soll. Die Verlängerung der Nutzungszeiten der Fußgängerzone wurde als eine geeignete Maßnahme zur Förderung des Radanteils diskutiert und befürwortet.

 

In der Fußgängerzone sollen danach die Nutzungszeiten für Radfahrer nach dem Vorbild anderer Städte (z.B. Hannover) morgens auf 11.00 Uhr erweitert werden. In der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr ist der Einkaufsverkehr durch Fußgänger noch gering. Zwischen 9.00 und 11.00 Uhr sind auch kaum Schüler in der Fußgängerzone anzutreffen. Die Zahl der potenziellen Konflikte wird daher als gering eingeschätzt.

 

Da Radfahrer und der gewerbliche An- und Zulieferverkehr dann die gleiche Nutzungszeit hätten, könnte eine einheitliche Beschilderung erfolgen.

 

Die Maßnahme verbessert die Angebotsqualität für Radfahrer in Hildesheim allgemein und unterstützt die Zielstellung den Anteil des Radverkehrs am städtischen Gesamtverkehr (Modal Split) zu steigern.

 

Die AG Radverkehr hat der Maßnahme bereits zugestimmt.

 

Die Maßnahme soll zum 01. Mai 2010 umgesetzt werden.

 


Anlage/n:

 

 

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