Stadt Hildesheim

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Vorlage - 10/070  

Betreff: Ratsbeschluss v. 11.5.2009 ( Vorlage Nr. 09/153) betr. Verfahren bei einzuholenden Gutachten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bischoff, Endrik
Federführend:13 Rechtsamt Beteiligt:Dezernat A
Bearbeiter/-in: Bischoff, Endrik   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
19.04.2010 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
03.05.2010 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bericht des Oberbürgermeisters  
Stellungnahme der Kommunalaufsicht  
Beanstandungsverfügung  

Sachverhalt:

Zu dem o.g. Ratsbeschluss hat der Oberbürgermeister gegenüber der Aufsichtsbehörde gem. .§ 65 NGO den in der Anlage 1  beigefügten Bericht erstellt.

 

Die Kommunalaufsicht bei dem MI hat sich dazu mit dem in der Anlage 2 beigefügten Schreiben geäußert. Sie ist darin der Argumentation der Verwaltung nicht in vollem Umfang gefolgt und hat lediglich den Teilbeschluss des Rates zu Ziff. 3  als beanstandungswürdig erachtet.

Die Ziff. 1 und 2 des Beschlusses seien durch die Richtlinienkompetenz des Rates gedeckt, wobei Ziff. 1 lediglich eine missverständliche  Regelung  enthalte , weil darin von einer Information vor Auftragsvergabe über in Auftrag gegebene Gutachten die Rede sei. Richtig müsse es wohl lauten : „… vor Auftragsvergabe über in Auftrag zu gebende Gutachten…“

In diesem Sinne hat die Verwaltung den Beschluss auch verstanden und aus verfahrensökonomischen Gründen  auf einen korrigierenden Ratsbeschluss insoweit verzichtet, desgleichen auf eine Stellungnahme zu dem Schreiben der Kommunalaufsicht, da der Oberbürgermeister im Ergebnis an deren Auffassung gebunden ist.

 

Nachdem die Ratsmitglieder per e-mail des Oberbürgermeisters vom 26.10.2009 ( in einem Fall schriftlich) von der beabsichtigten Beanstandung in Kenntnis gesetzt worden waren , erging mit Schreiben vom 10.12.2009 ( Anlage 3 ) die Beanstandungsverfügung, die den Ratsmitgliedern mit Schreiben vom 16.12.2009  bekanntgemacht wurde.

 

Die Kommunalaufsicht hat auf die Auskunftsrechte des Rates nach § 40 Abs.3 S.1 und 2 NGO und die der Ratsmitglieder gem. § 39 a S. 2 NGO hingewiesen, wonach Gelegenheit besteht, über den Inhalt eingeholter Gutachten  informiert zu werden.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint die ersatzlose Aufhebung des beanstandeten Teilbeschlusses  unschädlich..


Beschlussvorschlag:

 

Ziff. 3 des Ratsbeschlusses vom 11.5.2009 wird aufgehoben.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

(dann FB 11 beteiligen)

 

 

 


Anlage/n: 1. Bericht des Oberbürgermeisers  an die Kommunalaufsicht

                  2.Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 6.8.2009

                  3. Beanstandungsverfügung vom 10.12.2009

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bericht des Oberbürgermeisters (200 KB)      
Anlage 2 2 (unbekannt) Stellungnahme der Kommunalaufsicht (179 KB)      
Anlage 3 3 (unbekannt) Beanstandungsverfügung (152 KB)      
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