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Sachverhalt:
Die Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Erstellung einer Umweltprüfung und eines Umweltberichts durchgeführt. Von der Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen.
In der Zeit vom 22.12.2009 bis 21.01.2010 wurde der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Parallelverfahren dazu gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Seitens der Bürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Den Anregungen von Seiten betroffener Behörden konnte durch Überarbeitung und Ergänzung der Planbegründung entsprochen werden.
Beschlussvorschlag:
Die 4. Änderung des Bebauungsplans HT 220 „Am Gymnasium Himmelsthür“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zu dem Bebauungsplan wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
4. Änderung des Bebauungsplans HT 220 „Am Gymnasium Himmelsthür“
Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplans HT 220 „Am Gymnasium Himmelsthür“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 4. Änderung Bebauungsplan HT 220 "Am Gymnasium Himmelsthür" (1024 KB) | ||||
2 | öffentlich | Begruendung zur 4. Änderung Bebauungsplan HT 220 "Am Gymnasium Himmelsthür" (101 KB) |