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Sachverhalt:
Im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren ab dem 01.08.2013 ist die Akquise und die Qualifizierung von neuen Tagespflegepersonen zur Deckung des Bedarfes an Betreuungsplätzen erforderlich. Der Bund geht von einem bundesweiten Bedarf von ca. 35 % aus, die Versorgungsquote in der Stadt Hildesheim liegt zur Zeit bei 25,8 %. Eine Bedarfsermittlung in der Stadt Hildesheim hat als Ergebnis ebenfalls einen Bedarf von 35 % an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren ergeben.
Bei der Bedarfsdeckung gibt der Bund eine 70%ige Versorgung durch Krippenplätze und eine 30%ige Versorgung durch Tagespflegepersonen vor. Zur Zeit werden 75 % der Betreuungsplätze in Hildesheim in Form von Krippenplätzen und 25 % der Betreuungsplätze bei Tagespflegepersonen angeboten.
Ferner ist durch die Richtlinie „Förderung der Kindertagespflege“,
die im März 2009 rückwirkend zum 01.01.2009 durch den Rat beschlossen wurde,
eine finanzielle Gleichstellung der Eltern erfolgt, die ihr Kind durch eine
Tagespflegeperson betreuen lassen. Durch diese Gleichstellung hat sich der Arbeitsaufwand
hinsichtlich der monatlichen Abrechnung mehr als verdoppelt.
Bei den Aufgaben handelt es sich um originäre Pflichtaufgaben des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe nach § 23 SGB VIII – Förderung in Kindertagespflege.
Um dem Rechtsanspruch im Jahr 2013 Rechnung zu tragen, ist eine zusätzliche Stelle für die Akquise und Vermittlung von Tagespflegepersonen sowie der Eignungsüberprüfung, Sicherstellung von Vertretungssituationen, Betreuung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen unbedingt erforderlich. Die Eignungsüberprüfungen sind durch in den Richtlinien festgelegte, ausführliche Gesprächsprotokolle zu dokumentieren. Neben pädagogischen Standards ist eine Information des Rechtshintergrundes der Tätigkeit für die Tagespflege unabdingbar. Der Jugendhilfeträger muss darüber hinaus an allen Abschlusskolloquien der Qualifizierung als Prüfer teilnehmen. Eine Eignungsüberprüfung umfasst auch die Besichtigung der Räumlichkeiten, in der die Tagespflege stattfinden soll. Tageseltern sind Fort- und Weiterbildungen ebenso anzubieten wie eine Begleitung / Hospitation im Konfliktfall.
Der benannte Aufgabenbereich wird zur Zeit im Wesentlichen von nur einer Mitarbeiterin wahrgenommen. Teilaufgaben sind bereits auf andere Mitarbeiterinnen übertragen worden, die dadurch ihren eigenen Aufgabenbereich nur eingeschränkt bewältigen können.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle mit der
Qualifikation staatlich anerkannte Erzieherin begründet sich neben der
anwachsenden Anzahl von Tagespflegepersonen, auch in der Notwendigkeit, diesen
Personen eine Beratung und Begleitung vorzuhalten, welche aus der Profession
heraus in der Lage ist, soziale Kompetenzen zu entwickeln, Fachinhalte der
Elementarpädagogik zu vermitteln und deren Entwicklungsprozesse durch
Hospitation und Beratung zu stützen. Damit erfüllt der Jugendhilfeträger den
rechtlichen und bildungspolitischen Auftrag der Gleichstellung von
Tagesstättenbetreuung und Tagespflege (§ 24 SGB 8).
Anhand der beigefügten Zahlen lässt sich sowohl der ständige Zuwachs an Tagespflegepersonen als auch die Anzahl der betreuten Kinder erkennen. Der mittlerweile durch den Anstieg entstandene zusätzliche Aufwand ist von einer Person nicht mehr zu bewältigen.
Jahr |
Tagespflege-personen |
Anzahl der
Kinder, die in
Tagespflege betreut werden
und Leistungen der
JH erhalten |
Anzahl der
Kinder unter 3 Jahren, die insgesamt
in Tagespflege betreut werden |
Anzahl der Tagespflege in
3. Räumen /Anzahl der betreuten
Kinder |
2006 |
28 |
65 |
nicht erfasst |
-/- |
2007 |
36 |
70 |
nicht erfasst |
1/10 |
2008 |
55 |
79 |
115 |
3/30 |
2009 |
76 |
91 |
170 |
7/68 |
Aus den dargelegten Gründen und dem aus der Tabelle ersichtlichen Anstieg der zu überprüfenden Tagespflegepersonen und der zu betreuenden Kinder ist die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle für eine staatlich anerkannte Erzieherin mit einer Vergütung in Entgeltgruppe S 8 im Bereich Tagespflege zwingend erforderlich, um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können.
Beschlussvorschlag:
Der zusätzlichen Einrichtung einer Vollzeitstelle für eine staatlich anerkannte Erzieherin mit einer Vergütung in Entgeltgruppe S 8 im Bereich der Tagespflege wird zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
x |
ja, in der Vorlage erläutert |
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nein |
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(dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle
Auswirkungen: |
x |
ja, in der Vorlage erläutert |
|
nein |
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(dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschaetzung (6 KB) |
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