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Sachverhalt:
Auf Grund der
geöffneten Energiemärkte und des aktuellen Vergaberechts dürfen die
auslaufenden Strom- und Gasverträge nicht mehr verlängert werden. Viel mehr
sind die Kommunen und die Städte durch das Vergaberecht verpflichtet die Strom-
und Gasbeschaffung europaweit im offenen Verfahren auszuschreiben.
Da die bisherigen
Gaslieferverträge der Stadt Hildesheim größtenteils im Jahr 2010 enden, ist es
erforderlich für die Zeit danach eine Ausschreibung der Gaslieferverträge
durchzuführen. Auf Grund der bezogenen Gasmenge und des zu vergebenen
Auftragsvolumens ist die Stadt Hildesheim verpflichtet diese Ausschreibung
europaweit durchzuführen.
Aus
wirtschaftlichen Gründen soll zwischen der Stadt Hildesheim und dem Landkreis
Hildesheim im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit eine gemeinsame
EU-Ausschreibung über Gaslieferungen ab dem 01.10.2010 erfolgen.
Zur Unterstützung
bei der Durchführung der Ausschreibung soll ein externer Dienstleister
beauftragt werden. Der Landkreis soll aufgrund des größeren Anteils an den
Gaslieferungen sowohl für die Beraterleistung, als auch für die
EU-Ausschreibung und die Beachtung des geltenden Rechts die Federführung
übernehmen.
Die anfallenden
Beraterkosten in Höhe von 19.159,00 € werden auf der Basis der
geschätzten Anteile an den ausgeschriebenen Mengen wie folgt verteilt:
60 %
Landkreis Hildesheim – 40 % Stadt Hildesheim.
Der Anteil der
Stadt Hildesheim würde somit 7.663,60 € betragen. Sollte die Stadt
Hildesheim die Ausschreibung selbst in Auftrag geben und die Ausschreibung ohne
den Landkreis durchführen, würden die Beratungskosten pro Partei ca. 16.000,00
€ betragen. Bei einer gemeinsamen Ausschreibung würde die Einsparung der
Stadt Hildesheim 8.336,40 € betragen.
Zusätzlich wird
durch eine gemeinsame Ausschreibung eine größere Gasmenge ausgeschrieben. Damit
wird auch mit einer größeren Anzahl der Bieter gerechnet. Dem entsprechend werden
bei einer gemeinsamen Ausschreibung auch günstigere Gaspreise zu erwarten sein.
Beschlussvorschlag:
Der FB 65 hält eine gemeinsame Ausschreibung
mit dem Landkreis Hildesheim für wirtschaftlich sinnvoll und bittet um die
Zustimmung für die Durchführung einer gemeinsamen Ausschreibung unter der
Federführung des Landkreises.
Finanzielle
Auswirkungen: |
x |
ja, in der Vorlage erläutert |
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nein |
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(dann
Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage erläutert |
x |
nein |
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(dann FB 11
beteiligen) |
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Anlage/n:
Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung_Gasausschreibungx (5 KB) |