Stadt Hildesheim

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Vorlage - 09/417  

Betreff: Interkommunale Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim
Gemeinsame EU-Ausschreibung der Gaslieferverträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wollersheim, Heiko
Federführend:65 Fachbereich Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Wollersheim, Heiko
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Folgekostenabschätzung_Gasausschreibungx  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Auf Grund der geöffneten Energiemärkte und des aktuellen Vergaberechts dürfen die auslaufenden Strom- und Gasverträge nicht mehr verlängert werden. Viel mehr sind die Kommunen und die Städte durch das Vergaberecht verpflichtet die Strom- und Gasbeschaffung europaweit im offenen Verfahren auszuschreiben.

 

Da die bisherigen Gaslieferverträge der Stadt Hildesheim größtenteils im Jahr 2010 enden, ist es erforderlich für die Zeit danach eine Ausschreibung der Gaslieferverträge durchzuführen. Auf Grund der bezogenen Gasmenge und des zu vergebenen Auftragsvolumens ist die Stadt Hildesheim verpflichtet diese Ausschreibung europaweit  durchzuführen.

 

Aus wirtschaftlichen Gründen soll zwischen der Stadt Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit eine gemeinsame EU-Ausschreibung über Gaslieferungen ab dem 01.10.2010 erfolgen.

 

Zur Unterstützung bei der Durchführung der Ausschreibung soll ein externer Dienstleister beauftragt werden. Der Landkreis soll aufgrund des größeren Anteils an den Gaslieferungen sowohl für die Beraterleistung, als auch für die EU-Ausschreibung und die Beachtung des geltenden Rechts die Federführung übernehmen.

 

Die anfallenden Beraterkosten in Höhe von 19.159,00 € werden auf der Basis der geschätzten Anteile an den ausgeschriebenen Mengen wie folgt verteilt:

 

                                   60 % Landkreis Hildesheim – 40 % Stadt Hildesheim.

 

Der Anteil der Stadt Hildesheim würde somit 7.663,60 € betragen. Sollte die Stadt Hildesheim die Ausschreibung selbst in Auftrag geben und die Ausschreibung ohne den Landkreis durchführen, würden die Beratungskosten pro Partei ca. 16.000,00 € betragen. Bei einer gemeinsamen Ausschreibung würde die Einsparung der Stadt Hildesheim 8.336,40 € betragen. 

 

 

 

 

Zusätzlich wird durch eine gemeinsame Ausschreibung eine größere Gasmenge ausgeschrieben. Damit wird auch mit einer größeren Anzahl der Bieter gerechnet. Dem entsprechend werden bei einer gemeinsamen Ausschreibung auch günstigere Gaspreise zu erwarten sein.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 Der FB 65 hält eine gemeinsame Ausschreibung mit dem Landkreis Hildesheim für wirtschaftlich sinnvoll und bittet um die Zustimmung für die Durchführung einer gemeinsamen Ausschreibung unter der Federführung des Landkreises.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung_Gasausschreibungx (5 KB)      
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