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Vorlage - 09/396  

Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplans HT 220 "Am Gymnasium Himmelsthür"
- Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Gerking, Simone
Beratungsfolge:
Ortsrat Himmelsthür Vorberatung
18.11.2009 
Sitzung des Ortsrates Himmelsthür ungeändert beschlossen     
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
02.12.2009 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Geltungsbereich 4.Änderung HT 220  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Landkreis Hildesheim plant den Bau einer Mensa für das Gymnasium in Himmelsthür auf dem Grundstück an der Jahnstraße. Der Bau wird notwendig, da das Gymnasium künftig als Ganztagsschule geführt wird. Davon abgesehen sollen auch Schüler der beiden anderen Schulen hier essen können. Es liegt bereits ein Entwurf eines Hildesheimer Architekten vor, der an dieser Stelle realisiert werden soll.

 

Gleichzeitig sollen die auf den Grundstücken vorhandenen Nutzungen und Gebäude planungsrechtlich gesichert werden. Die im Südosten des Planänderungsbereichs gelegene Fläche, auf der eine Kletterhalle geplant ist, wird weiterhin mit von dieser Änderung erfasst.

 

Da es sich bei der Planung um eine Maßnahme der Innentwicklung mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² handelt, kann die Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.

 

Um das Vorhaben des Landkreises bereits Ende Januar 2010 planungsrechtlich genehmigen zu können, ist es erforderlich, dass der Verwaltungsausschuss im Dezember auch bereits den Beschluss zur öffentlichen Auslegung fasst. Die Sitzungsvorlage dazu wird fristgerecht für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr fertiggestellt. Der Ortsrat wird zu der Ausschusssitzung beigeladen.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Mensa sowie einer Kletterhalle und Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans HT 220 „Am Gymnasium Himmelsthür“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit erweitertem Geltungsbereich beschlossen.

 

Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Erstellung einer Umweltprüfung und eines Umweltberichts durchgeführt. Von der  Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen )

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

X

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans HT 220 „ Am Gymnasium Himmelsthür“ als pdf

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich 4.Änderung HT 220 (86 KB)      
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