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Sachverhalt:
Der Landkreis Hildesheim plant den Bau einer Mensa für das
Gymnasium in Himmelsthür auf dem Grundstück an der Jahnstraße. Der Bau wird
notwendig, da das Gymnasium künftig als Ganztagsschule geführt wird. Davon
abgesehen sollen auch Schüler der beiden anderen Schulen hier essen können. Es
liegt bereits ein Entwurf eines Hildesheimer Architekten vor, der an dieser
Stelle realisiert werden soll.
Gleichzeitig sollen
die auf den Grundstücken vorhandenen Nutzungen und Gebäude planungsrechtlich
gesichert werden. Die im Südosten des Planänderungsbereichs gelegene Fläche,
auf der eine Kletterhalle geplant ist, wird weiterhin mit von dieser Änderung erfasst.
Da es sich bei der
Planung um eine Maßnahme der Innentwicklung mit einer zulässigen Grundfläche
von weniger als 20.000 m² handelt, kann die Änderung im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.
Um das Vorhaben des
Landkreises bereits Ende Januar 2010 planungsrechtlich genehmigen zu können,
ist es erforderlich, dass der Verwaltungsausschuss im Dezember auch bereits den
Beschluss zur öffentlichen Auslegung fasst. Die Sitzungsvorlage dazu wird
fristgerecht für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr
fertiggestellt. Der Ortsrat wird zu der Ausschusssitzung beigeladen.
Ziel und Zweck der
Planung:
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Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Bau einer Mensa sowie einer Kletterhalle und
Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche
Beschlussvorschlag:
Die
Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans HT 220 „Am Gymnasium
Himmelsthür“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit erweitertem
Geltungsbereich beschlossen.
Die Änderung wird im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Erstellung einer Umweltprüfung
und eines Umweltberichts durchgeführt. Von der
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage erläutert |
X |
nein |
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(dann Folgekostenabschätzung erstellen ) |
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Personelle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage erläutert |
X |
nein |
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(dann FB 11 beteiligen) |
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Anlage/n:
Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans HT 220 „ Am Gymnasium Himmelsthür“ als pdf
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich 4.Änderung HT 220 (86 KB) |