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Sachverhalt:
Gemäß der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hildesheim, Abschnitt 5 „Informationsrechte und -pflichten“ II. „Unterjähriges Berichtswesen und Berichtsintensität“ hat jedes Unternehmen der Stadt Quartalsberichte bzw. eine Fortschreibung der Finanz- und Wirtschaftspläne 6 Wochen nach Quartalsende vorzulegen.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie Erläuterungen zu den einzelnen Unternehmen finden sich in der Anlage.
Anlage/n:
Bericht über die Beteiligungen der Stadt Hildesheim
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersicht1 Q2 2009 (13 KB) | ||||
2 | öffentlich | Erläuterungen Q2 2009 (7 KB) |