Stadt Hildesheim

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Vorlage - 09/317  

Betreff: Bebauungsplan HW/OS 311 "Innerste-Aue" - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Streich, Harald
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Streich, Harald
Beratungsfolge:
Ortsrat Ochtersum Vorberatung
16.09.2009 
Sitzung des Ortsrates Ochtersum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
16.09.2009 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr zurückgezogen   
04.11.2009 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Geltungsbereich_HWOS311  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Auf Basis des Sportflächenkonzepts sowie in Anlehnung an das Freiflächenentwicklungskonzept der Stadt Hildesheim soll für die Sportflächen im Bereich der Innerste-Aue sowie den Hohnsensee ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

 

Dadurch wird nachhaltig eine bedarfsorientierte, sparsame und flächenschonende Inanspruchnahme von Grund und Boden für bauliche Anlagen gesichert und gleichzeitig erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts vorgebeugt.

 

Die Sportflächen im innerstädtischen Bereich sollen als Freizeit- und Sportpark entwickelt und dabei als Bestandteil des attraktiven Naherholungsgebietes der Innerste-Niederung als durchgängiger Grünzug mit vielfältiger Erholungsinfrastruktur integriert werden.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Sportflächen im Bereich der
Innerste-Aue

 

 

Unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss 08/064 wird derzeit das Entwicklungs- und Maßnahmenkonzept „Das grüne Band durch unsere Stadt“ vorbereitet, das wesentliche inhaltliche Grundlagen für die Ausgestaltung des Bebauungsplans HW/OS 311 liefern wird.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans HW/OS 311 „Innerste-Aue“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, werden im Laufe des

 

nein

 

 

Verfahrens ermittelt

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich_HWOS311 (853 KB)      
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