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Sachverhalt:
Auf Basis des Sportflächenkonzepts sowie in Anlehnung an das Freiflächenentwicklungskonzept der Stadt Hildesheim soll für die Sportflächen im Bereich der Innerste-Aue sowie den Hohnsensee ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Dadurch wird nachhaltig eine bedarfsorientierte, sparsame und flächenschonende Inanspruchnahme von Grund und Boden für bauliche Anlagen gesichert und gleichzeitig erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts vorgebeugt.
Die Sportflächen im innerstädtischen Bereich sollen als Freizeit- und Sportpark entwickelt und dabei als Bestandteil des attraktiven Naherholungsgebietes der Innerste-Niederung als durchgängiger Grünzug mit vielfältiger Erholungsinfrastruktur integriert werden.
Ziel und Zweck der Planung:
Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung der Sportflächen im Bereich der
Innerste-Aue
Unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss 08/064 wird derzeit das Entwicklungs- und Maßnahmenkonzept „Das grüne Band durch unsere Stadt“ vorbereitet, das wesentliche inhaltliche Grundlagen für die Ausgestaltung des Bebauungsplans HW/OS 311 liefern wird.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplans HW/OS 311 „Innerste-Aue“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
X |
ja, werden im Laufe des |
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nein |
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Verfahrens ermittelt |
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Personelle Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Geltungsbereich
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich_HWOS311 (853 KB) |