Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 07/018  

Betreff: Sportflächenpflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jürgen Nowak
Federführend:40 Fachbereich Schulen und Sport Bearbeiter/-in: Fahl, Ursula
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
23.01.2007 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport abgelehnt   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
24.01.2007 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften abgelehnt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
05.02.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Anlagen:
Sportflächenpflege 170107  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Gemeinsamens Interesse aller Beteiligten ist es, im Sinne des Hildesheimer Breitensportes eine qualitativ hochwertige, jedoch der schlechten Haushaltslage angemessene Pflege der Grünflächen zu gewährleisten. Beispiele aus anderen niedersächsischen Städten zeigen, dass dieses Ziel gut im Wege der Eigenpflege durch die Vereine erreicht werden kann.

 

1.) Aktuelle Situation

 

Bis zur endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses vom 11.12.2006, gegen den der Oberbürgermeister Einspruch eingelegt hat, respektive einer anderweitigen Ratsentscheidung obliegt der Stadt Hildesheim unmittelbar selbst die Pflege der Sportflächen.

 

a.) Der Standardpachtvertrag mit den Sportvereinen sieht in § 8 vor, dass die Unterhaltung des Geländes den Vereinen obliegt. Diese Bestimmung wird aber durch nachfolgende Regelung in den Verträgen relativiert:

 

Gemäß derzeit gültigem Ratsbeschluss führt die Stadt Hildesheim folgende Unterhaltungsarbeiten als Sportfördermaßnahmen durch: „Pflege der Leichtathletikanlagen sowie der Rasen- und Hartplätze“. Die Stadt trägt insoweit die Personal- und Materialkosten sowie die Betriebskosten. Zu den Pflegemaßnahmen gehören auch die Baum- und Gehölzpflege sowie die Wartung der Ballfanggitter.

 

b.) 1996 erfolgte eine Rückübertragung auf die Sportvereine, jedoch einheitlich vertreten durch die Interessengemeinschaft der Hildesheimer Sportvereine e.V. (IG). Die Stadt verpflichtete sich allerdings zur Zahlung von Zuschüssen für die zu pflegenden Flächen. Der Umfang der zu pflegenden Flächen wiederum folgte unverändert aus den Vereinbarungen dieser Pachtverträge. Anhand eines daran orientierten Leistungsverzeichnisses wurde weiter der finanzielle Bedarf großzügig kalkuliert. Die letzte Regelung, welche am 31.12.2006 auslief, sah für die Pflege einen städtischen Zuschuss von 0,43 pro Quadratmeter Brutto-Grundstücksfläche (ohne Gebäude- und Wegeflächen sowie Tennisanlagen) vor. Dies entsprach im Jahr 2006 einer Zahlung von rund 350.000,00 €.

 

Die Übernahme der Pflege durch die Stadt wurde also nicht vertraglich, sondern nur durch einen einfachen Ratsbeschluss festgelegt und kann somit auch wieder durch einen Ratsbeschluss geändert werden.

 

2.) Neues Konzept

 

Da mittlerweile einige Vereine aus der IG ausgetreten sind und somit nicht mehr alle Vereine durch diese vertreten werden, bietet es sich an, die Sportflächenpflege zukünftig einheitlich unmittelbar mit den Vereinen zu regeln, ohne sich eines zwischengeschalteten Vertreters zu bedienen. Die Vereine ihrerseits könnten selbst oder mit anderen gemeinsam die Pflege

 

·         mit Ehrenamtlichen bzw. bezahlten Kräften durchführen,

·         die Arbeiten ganz oder teilweise von Dritten durchführen oder organisieren lassen.

 

a.) Auch in anderen Städten werden die Sportflächen durch die Sportvereine gepflegt. Diese Lösung ist finanziell interessant und stärkt die Eigenverantwortung der Vereine sowie die ehrenamtliche Komponente. In der Landeshauptstadt Hannover pflegen die Vereine seit Jahren ihre Anlage selbst und erhalten dafür 0,21 € je Quadratmeter Brutto-Grundstücksfläche (ohne Gebäudeflächen) sowie durchschnittlich ca. 428,00 € im Jahr pro Sportanlage (70 Vereinssportstätten) für Sondermaßnahmen. Insgesamt liegt die Landeshauptstadt Hannover damit deutlich unter der Zuschusssumme von Hildesheim.

In der Stadt Hildesheim beträgt die Brutto-Grundstücksfläche der Vereine ca. 794.000 m² (siehe Anlage). Der 2006 an die IG gezahlte Zuschuss in Höhe von rund 350.000,00 € entspricht –wie eingangs dargestellt- in Hildesheim rund 0,43 € pro Quadratmeter Brutto-Grundstücksfläche. Die Landeshauptstadt Hannover würde demnach nur 166.950 € für die Grundpflege an die Hildesheimer Vereine zahlen, mithin rund 50% weniger als die Stadt Hildesheim nach dem aktuellen Verteilungsschlüssel.

 

Eine sofortige radikale Kürzung um 50% wäre aus Haushaltsgesichtspunkten sicher erstrebenswert, jedoch kaum vermittelbar. Nach Auswertung der Ergebnisse weiterer niedersächsischer Kommunen sowie Gesprächen mit kommerziellen Anbietern erscheint in einem ersten Schritt die Kürzung um rund 13 % auf 0,38 € pro Quadratmeter Brutto-Grundstücksfläche realistisch. Dieses entspräche einem Zuschuss von 301.587 € für das Jahr 2007 (0,38 € multipliziert mit 793.651,6 m² Brutto-Grundstücksfläche). Dieser Betrag wäre für das Jahr 2007 in den Haushalt einzustellen. Langfristig muss jedoch eine Kappung auf das Hannoveraner Niveau angestrebt werden.

 

b.) Zurzeit wird auf die Zahlung von Pachten und Erbauzinsen an die Vereine verzichtet. Die erlassenen Zahlungen betrugen im Jahr 2006 57.160,15 € für die Pachten und 10.528,38 € für die Erbbauzinsen, mithin eine Gesamtersparnis der Vereine von rund 59.000,-- €. Über die Zukunft dessen wäre langfristig ebenfalls neu zu entscheiden.

 

c.) Der Zuschuss an die Vereine sollte in drei Raten ausgezahlt werden und die Zahlung der letzten Rate im Herbst von der Kontrolle der Arbeiten im Sommer abhängig gemacht werden:

 

·         Zahlung am 1. März                30 %

·         Zahlung am 1. Juli                   50 %

·         Zahlung am 1. November       20 % (soweit die Pflege ordnungsgemäß war)

 

In der Zuschussvereinbarung wären die Einzelheiten zur weiteren Qualitätskontrolle einschließlich möglicher Sanktionen bei Schlechtleistung zu regeln.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat möge daher, wie folgt beschließen:

 

Die Sportflächenpflege wird bis auf weiteres auf die Sportvereine übertragen, wie es ursprünglich im Standardpachtvertrag unter § 8 Abs. 1 vorgesehen war. Die Vereine erhalten dafür von der Stadt Hildesheim jährlich einen Zuschuss, der nach der Größe der Brutto-Grundstücksfläche auf die Vereine aufgeteilt wird.

 

Der Zuschuss beträgt 0,38 € pro Quadratmeter Brutto-Grundstücksfläche. Auf dieser Basis soll eine Anpassung im Rahmen des zukünftigen Sportflächenkonzeptes erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Sportflächenpflege – Zuschuss an Sportvereine (Tabelle)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Sportflächenpflege 170107 (5 KB)      
Stammbaum:
07/018   Sportflächenpflege   40 Fachbereich Schulen und Sport   Beschlussvorlage
07/018-1   Sportflächenpflege   40 Fachbereich Schulen und Sport   Beschlussvorlage
Seitenanfang