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Sachverhalt:
Gemeinsamens Interesse aller Beteiligten ist es, im Sinne des Hildesheimer Breitensportes eine qualitativ hochwertige, jedoch der schlechten Haushaltslage angemessene Pflege der Grünflächen zu gewährleisten. Beispiele aus anderen niedersächsischen Städten zeigen, dass dieses Ziel gut im Wege der Eigenpflege durch die Vereine erreicht werden kann.
1.)
Aktuelle Situation
Bis zur endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses vom 11.12.2006, gegen den der Oberbürgermeister Einspruch eingelegt hat, respektive einer anderweitigen Ratsentscheidung obliegt der Stadt Hildesheim unmittelbar selbst die Pflege der Sportflächen.
a.) Der Standardpachtvertrag mit den Sportvereinen sieht in § 8 vor, dass die Unterhaltung des Geländes den Vereinen obliegt. Diese Bestimmung wird aber durch nachfolgende Regelung in den Verträgen relativiert:
Gemäß derzeit gültigem Ratsbeschluss führt die Stadt
Hildesheim folgende Unterhaltungsarbeiten als Sportfördermaßnahmen durch:
„Pflege der Leichtathletikanlagen sowie der Rasen- und Hartplätze“.
Die Stadt trägt insoweit die Personal- und Materialkosten sowie die
Betriebskosten. Zu den Pflegemaßnahmen gehören auch die Baum- und Gehölzpflege
sowie die Wartung der Ballfanggitter.
b.) 1996 erfolgte eine Rückübertragung auf die
Sportvereine, jedoch einheitlich vertreten durch die Interessengemeinschaft der
Hildesheimer Sportvereine e.V. (IG). Die Stadt verpflichtete sich allerdings
zur Zahlung von Zuschüssen für die zu pflegenden Flächen. Der Umfang der zu
pflegenden Flächen wiederum folgte unverändert aus den Vereinbarungen dieser
Pachtverträge. Anhand eines daran orientierten Leistungsverzeichnisses wurde
weiter der finanzielle Bedarf großzügig kalkuliert. Die letzte Regelung, welche
am 31.12.2006 auslief, sah für die Pflege einen städtischen Zuschuss von 0,43
pro Quadratmeter Brutto-Grundstücksfläche (ohne Gebäude- und Wegeflächen sowie
Tennisanlagen) vor. Dies entsprach im Jahr 2006 einer Zahlung von rund
350.000,00 €.
Die
Übernahme der Pflege durch die Stadt wurde also nicht vertraglich, sondern nur
durch einen einfachen Ratsbeschluss festgelegt und kann somit auch wieder durch
einen Ratsbeschluss geändert werden.
2.)
Neues Konzept
Da
mittlerweile einige Vereine aus der IG ausgetreten sind und somit nicht mehr
alle Vereine durch diese vertreten werden, bietet es sich an, die
Sportflächenpflege zukünftig einheitlich unmittelbar mit den Vereinen
zu regeln, ohne sich eines zwischengeschalteten Vertreters zu bedienen. Die
Vereine ihrerseits könnten selbst oder mit anderen gemeinsam die Pflege
·
mit
Ehrenamtlichen bzw. bezahlten Kräften durchführen,
·
die Arbeiten ganz
oder teilweise von Dritten durchführen oder organisieren lassen.
a.) Auch in anderen Städten werden die Sportflächen
durch die Sportvereine gepflegt. Diese Lösung ist finanziell interessant und
stärkt die Eigenverantwortung der Vereine sowie die ehrenamtliche Komponente.
In der Landeshauptstadt Hannover pflegen die Vereine seit Jahren
ihre Anlage selbst und erhalten dafür 0,21 € je Quadratmeter
Brutto-Grundstücksfläche (ohne Gebäudeflächen) sowie durchschnittlich ca.
428,00 € im Jahr pro Sportanlage (70 Vereinssportstätten) für
Sondermaßnahmen. Insgesamt liegt die Landeshauptstadt Hannover damit deutlich
unter der Zuschusssumme von Hildesheim.
In
der Stadt Hildesheim beträgt die Brutto-Grundstücksfläche der Vereine ca.
794.000 m² (siehe Anlage). Der 2006 an die IG gezahlte Zuschuss in Höhe von
rund 350.000,00 € entspricht –wie eingangs dargestellt- in
Hildesheim rund 0,43 € pro Quadratmeter Brutto-Grundstücksfläche. Die
Landeshauptstadt Hannover würde demnach nur 166.950 € für die Grundpflege
an die Hildesheimer Vereine zahlen, mithin rund 50% weniger als die Stadt
Hildesheim nach dem aktuellen Verteilungsschlüssel.
Eine
sofortige radikale Kürzung um 50% wäre aus Haushaltsgesichtspunkten sicher
erstrebenswert, jedoch kaum vermittelbar. Nach Auswertung der Ergebnisse
weiterer niedersächsischer Kommunen sowie Gesprächen mit kommerziellen
Anbietern erscheint in einem ersten Schritt die Kürzung um rund 13 % auf
0,38 € pro Quadratmeter Brutto-Grundstücksfläche realistisch. Dieses
entspräche einem Zuschuss von 301.587 € für das Jahr 2007 (0,38 €
multipliziert mit 793.651,6 m² Brutto-Grundstücksfläche). Dieser Betrag wäre
für das Jahr 2007 in den Haushalt einzustellen. Langfristig muss jedoch eine
Kappung auf das Hannoveraner Niveau angestrebt werden.
b.) Zurzeit wird auf die Zahlung von Pachten und
Erbauzinsen an die Vereine verzichtet. Die erlassenen Zahlungen betrugen im Jahr
2006 57.160,15 € für die Pachten und 10.528,38 € für
die Erbbauzinsen, mithin eine Gesamtersparnis der Vereine von rund 59.000,--
€. Über die Zukunft dessen wäre langfristig ebenfalls neu zu entscheiden.
c.) Der Zuschuss an die Vereine sollte in drei Raten
ausgezahlt werden und die Zahlung der letzten Rate im Herbst von der Kontrolle
der Arbeiten im Sommer abhängig gemacht werden:
·
Zahlung am 1.
März 30 %
·
Zahlung am 1.
Juli 50 %
·
Zahlung am 1.
November 20 % (soweit die Pflege
ordnungsgemäß war)
In
der Zuschussvereinbarung wären die Einzelheiten zur weiteren Qualitätskontrolle
einschließlich möglicher Sanktionen bei Schlechtleistung zu regeln.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat möge daher, wie folgt beschließen:
Die Sportflächenpflege wird bis auf weiteres auf die
Sportvereine übertragen, wie es ursprünglich im Standardpachtvertrag unter § 8
Abs. 1 vorgesehen war. Die Vereine erhalten dafür von der Stadt Hildesheim
jährlich einen Zuschuss, der nach der Größe der Brutto-Grundstücksfläche auf
die Vereine aufgeteilt wird.
Der Zuschuss beträgt 0,38 € pro Quadratmeter
Brutto-Grundstücksfläche. Auf dieser Basis soll eine Anpassung im Rahmen des
zukünftigen Sportflächenkonzeptes erfolgen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
X |
ja, in der Vorlage |
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nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Sportflächenpflege – Zuschuss an Sportvereine (Tabelle)
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Sportflächenpflege 170107 (5 KB) |
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