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Sachverhalt:
Ausgangslage
Per Ratsbeschluss
(17.11.2008, Drucksache 08/294) wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechend
dem „Wolfsburger Modell“ einen Rahmenplan für die Umwandlung der
Grundschulen in Ganztagsgrundschulen unter Einbeziehung von vorhandenen
Horteinrichtungen zu erarbeiten. Darin sollen die pädagogischen, organisatorischen
und finanziellen Vor- und Nachteile des bisher in Hildesheim praktizierten
additiven Modells und des in Wolfsburg praktizierten integrativen Modells
dargestellt werden. Als erster Schritt sollten unter Beteiligung der Schulen,
Horte sowie der Elternschaft zum Schuljahr 2009/2010 drei Ganztagsgrundschulen
eingerichtet werden.
Sachstand
Eine Umwandlung von drei
Grundschulen in Ganztagsschulen zum Schuljahr 2009/2010 war aufgrund der
Antragsfrist bis zum 01.12.2008 nicht möglich.
Daraufhin wurde mit dem
Ziel der Umsetzung des Ratsbeschlusses zunächst die Zusammenarbeit mehrerer
Grundschulen und Horteinrichtungen intensiviert.
Für das Schuljahr 2010/2011
(Antragsfrist beim Land: 01.12.2009) ist nunmehr die Einrichtung von drei
Offenen Ganztagsgrundschulen vorgesehen.
Die bestehenden
Ganztagsschulkonzepte in Wolfsburg, Braunschweig und Celle wurden durch Besuche
vor Ort und Gespräche mit dortigen Schulen und den Stadtverwaltungen
analysiert. In den Sitzungen des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
(28.05.2009) sowie des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport (02.06.2009)
wurden die verschiedenen Modelle für die Schulkindbetreuung in Wolfsburg,
Braunschweig, Celle und die aktuelle Situation in Hildesheim dargestellt. In
der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses und des
Ausschusses für Schule, Kultur und Sport vom 25.08.2009 wurden die finanziellen
Auswirkungen dargestellt und erläutert. Eine abschließende Beurteilung, welches
Modell umgesetzt werden soll bzw. inwieweit ein eigenes Modell zu entwickeln
ist, ist bisher nicht erfolgt.
Mit den Schulleitungen der
Hildesheimer Grundschulen wurde ein intensiver Austausch durchgeführt. Mehrere
Grundschulen konnten so von der Notwendigkeit ganztagsspezifischer Angebote
überzeugt werden.
Auswahl
der Schulen / Begründung
Für das kommende Schuljahr 2010/2011 ist für die
Vollen Halbtagsgrundschulen Pfaffenstieg, Johannesschule, Didrik-Pining eine
Umwandlung in offene Ganztagsschulen geplant. Diese Schulen verlieren zu diesem
Zeitpunkt durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes ihren Status
als Volle Halbtagsgrundschulen. Die bisherige verbesserte Ausstattung mit Lehrerstunden gegenüber den
Verlässlichen Grundschulen wird ab dem Schuljahr 2010/11 nicht mehr gewährt und
damit auf die Ausstattung mit Lehrerstunden analog der Verlässlichen
Grundschulen reduziert. Aufgrund des Statuswechsels sind diese Schulen
aufgefordert, sich personell wie konzeptionell neu auszurichten. Insbesondere
unter diesem Aspekt ist für die drei in Hildesheim betroffenen Grundschulen die
konzeptionelle Umsetzung der Offenen Ganztagsschule für das kommende Schuljahr
(2010/11) von besonderer Bedeutung.
Planungssicherheit für
drei Grundschulen – Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen aus
kommunalen Mitteln
Die Landesregierung hat die
Offenen Ganztagsschulen in der Vergangenheit in einem geringen Umfang mit
zusätzlichen Lehrerstunden versorgt. Die finanzielle Förderung des Landes
erfolgt derzeit für die Klassen 3 – 4
mit 2,5 Lehrerstunden pro Klasse. Eine Lehrerstunde wird pro Schuljahr
mit 1.698,00 € berechnet. Der zugewiesene Zuschlag an Lehrerstunden kann
an Ganztagsschulen ganz bzw. teilweise in Form eines Mittelkontingents
(Budgets) in Anspruch genommen werden.
Mit der Inanspruchnahme des
zugewiesenen Budgets wird die Möglichkeit geschaffen, das Nachmittagsangebot
mit außerschulischen Kooperationspartnern zu gestalten.
Die
finanzielle Förderung des Landes ist als „Kann-Leistung“ zu
betrachten. Es besteht kein Rechtsanspruch,
somit müssen die Offenen Ganztagsschulen das Nachmittagsangebot auch ohne diese
finanzielle Unterstützung vom Land garantieren. Dies kann sich auch auf die Folgejahre auswirken.
Um den Grundschulen eine
Planungssicherheit zu geben, sollte aus Sicht der Stadtverwaltung bei Ausbleiben
der Fördermittel des Landes für die Offenen Ganztagsschulen der entstehende Fehlbedarf aus kommunalen Mitteln
sichergestellt werden. Zur Sicherstellung des Ganztagsbetriebes sind darüber
hinaus einmalige Investitionen und fortlaufende Kosten für eine Erhöhung der
Arbeitszeit der Schulsekretärinnen erforderlich.
Finanzielle
Grundausstattung von drei offenen Ganztagsschulen
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einmalige Kosten |
laufende Kosten |
ggf. laufende Kosten |
Gesamtkosten |
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Investition |
Stundenerhöhung
Schulsekretärinnen |
evtl. Übernahme der
Landesmittel |
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GS Pfaffenstieg |
10.000,00 € |
2.400,00 € |
16.980,00 € |
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GS Didrik-Pining |
164.500,00 € |
3.600,00 € |
50.940,00 € |
|
GS Johannesschule |
10.000,00 € |
1.200,00 € |
8.490,00 € |
|
|
184.500,00 € |
7.200,00 € |
76.410,00 € |
268.110,00 € |
Städt. Ausgaben für die
Haushaltsjahre 2010 / 2011, wenn keine Landesförderung erfolgt |
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2010 (5 Monate) |
184.500,00€ |
3.000,00 € |
31.837,50 € |
219.337,50 € |
2011 (7 Monate) |
|
4.200,00 € |
44.572,50 € |
48.772,50 € |
Städt. Ausgaben für die
Haushaltsjahre 2010 / 2011, wenn Landesförderung erfolgt |
||||
2010 (5 Monate) |
184.500,00 € |
3.000,00 € |
|
187.500,00 € |
2011 (7 Monate) |
|
4.200,00 € |
|
4.200,00 € |
Modelle der Städte
Wolfsburg, Braunschweig, Celle - konzeptionelle Ausrichtung der Offenen
Ganztagsschulen im Grundschulbereich in enger Kooperation mit Trägern der
Jugendhilfe
Grundlage
der Konzepte dieser Kommunen ist die Auflösung der regulär bestehenden Horte
und Integration der Hortmitarbeiter/-innen in das abgestimmte
Nachmittagsangebot der Ganztagsschulen. Insbesondere sind die Träger der
Kindertagesstätten als künftige Kooperationspartner der Ganztagsschulen mit
einbezogen, um den Erfahrungshorizont und die Professionalität in die
Gestaltung der Ganztagsschulen zu implementieren.
Zur
Erreichung eines abgestimmten Nachmittagsangebotes incl. der Integration der
Hortmitarbeiter/-innen haben die Kommunen auf die Landeszuschüsse für die
Horteinrichtungen (20% der Personalkosten) und teilweise auf die Elternbeiträge
verzichtet und haben diese durch kommunale Mittel aufgefangen.
Mit dem
Verzicht auf die „Hort-Landeszuschüsse“ ist die Einhaltung der
gesetzlichen Auflagen an die Horteinrichtungen nicht mehr erforderlich. Daher
kann u.a. ein veränderter Personalschlüssel berücksichtigt werden. Bei einer
Hortbetreuung ist es Standard, für 20 Kinder zwei Betreuungspersonen
vorzuhalten.
Die
Kommunen haben beispielsweise ihren Betreuungsschlüssel wie folgt geändert bzw.
beibehalten: Wolfsburg 1:23; Braunschweig 1:10; Celle 1:15
Entwicklung eines
Hildesheimer Modells - konzeptionelle Ausrichtung der Offenen Ganztagsschulen
im Grundschulbereich in enger Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe
An den drei Grundschulen (Pfaffenstieg, Johannesschule, Didrik-Pining)
ist gemeinsam mit den beteiligten Akteuren individuell für jeden Schulstandort
die konzeptionelle Ausrichtung zu entwickeln. Darüber hinaus ist die
Einrichtung eines übergeordneten Gremiums (bestehend aus Schule, Hort,
Elternvertretung und Verwaltung) zu installieren, das einheitliche Standards
für ein Hildesheimer Rahmenkonzept im Grundschulbereich entwickelt. Abhängig
von der inhaltlichen Ausgestaltung (die von der Beibehaltung des additiven
Modells bis hin zur Auflösung der Horte reichen kann) ergibt sich eine
unterschiedliche finanzielle Auswirkung. Der zu erarbeitende Hildesheimer
Rahmenplan ist zu gegebener Zeit erneut in den politischen Gremien
darzustellen. Die Umsetzung dieses Hildesheimer Rahmenplans ist aus
haushaltstechnischen Gründen frühestens mit dem Schuljahr 2011/2012 möglich.
Auch ist die kommunale
Jugendarbeit langfristig in die Konzeption eines Hildesheimer Modells zu
integrieren.
Beschlussvorschlag:
Die
Einrichtung von drei Ganztagsgrundschulen (Pfaffenstieg, Johannesschule,
Didrik-Pining) wird beginnend mit dem Schuljahr 2010/2011 beschlossen. Die
finanzielle Ausstattung der genannten Grundschulen gemäß dem obigen
Berechnungsmodell (Tabelle) ist für die folgenden Haushaltsjahre zu
gewährleisten. Dieses bedeutet auch beim Ausbleiben der Landesförderung die
Kostenübernahme aus kommunalen Mitteln. Außerdem sind die einmaligen
Investitionskosten und die laufenden Kosten für die Stundenaufstockung der Schulsekretärinnen
zur Sicherstellung des Ganztagsbetriebes zu finanzieren.
Der
konzeptionellen Erarbeitung eines für Hildesheim adäquaten Modells wird
zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
x |
ja, in der Vorlage |
|
nein |
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erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
|
ja, in der Vorlage |
x |
nein |
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erläutert |
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