Stadt Hildesheim

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Vorlage - 09/314  

Betreff: Einrichtung von offenen Ganztagsgrundschulen in der Stadt Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hartung, Sabine
Federführend:Dezernat D Beteiligt:50.3 Pflege, Heimaufsicht und Bildungspaket
Bearbeiter/-in: Freitag, Eva  51 Fachbereich Jugend, Schule und Sport
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
08.09.2009 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
09.09.2009 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfe- und Sozialausschuss Vorberatung
20.10.2009 
Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.11.2009 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ausgangslage

Per Ratsbeschluss (17.11.2008, Drucksache 08/294) wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechend dem „Wolfsburger Modell“ einen Rahmenplan für die Umwandlung der Grundschulen in Ganztagsgrundschulen unter Einbeziehung von vorhandenen Horteinrichtungen zu erarbeiten. Darin sollen die pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Vor- und Nachteile des bisher in Hildesheim praktizierten additiven Modells und des in Wolfsburg praktizierten integrativen Modells dargestellt werden. Als erster Schritt sollten unter Beteiligung der Schulen, Horte sowie der Elternschaft zum Schuljahr 2009/2010 drei Ganztagsgrundschulen eingerichtet werden.

 

Sachstand

Eine Umwandlung von drei Grundschulen in Ganztagsschulen zum Schuljahr 2009/2010 war aufgrund der Antragsfrist bis zum 01.12.2008 nicht möglich.

 

Daraufhin wurde mit dem Ziel der Umsetzung des Ratsbeschlusses zunächst die Zusammenarbeit mehrerer Grundschulen und Horteinrichtungen intensiviert.

 

Für das Schuljahr 2010/2011 (Antragsfrist beim Land: 01.12.2009) ist nunmehr die Einrichtung von drei Offenen Ganztagsgrundschulen vorgesehen.

 

Die bestehenden Ganztagsschulkonzepte in Wolfsburg, Braunschweig und Celle wurden durch Besuche vor Ort und Gespräche mit dortigen Schulen und den Stadtverwaltungen analysiert. In den Sitzungen des Jugendhilfe- und Sozialausschusses (28.05.2009) sowie des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport (02.06.2009) wurden die verschiedenen Modelle für die Schulkindbetreuung in Wolfsburg, Braunschweig, Celle und die aktuelle Situation in Hildesheim dargestellt. In der gemeinsamen Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses und des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport vom 25.08.2009 wurden die finanziellen Auswirkungen dargestellt und erläutert. Eine abschließende Beurteilung, welches Modell umgesetzt werden soll bzw. inwieweit ein eigenes Modell zu entwickeln ist, ist bisher nicht erfolgt.

 

Mit den Schulleitungen der Hildesheimer Grundschulen wurde ein intensiver Austausch durchgeführt. Mehrere Grundschulen konnten so von der Notwendigkeit ganztagsspezifischer Angebote überzeugt werden.

 

Auswahl der Schulen / Begründung

Für das kommende Schuljahr 2010/2011 ist für die Vollen Halbtagsgrundschulen Pfaffenstieg, Johannesschule, Didrik-Pining eine Umwandlung in offene Ganztagsschulen geplant. Diese Schulen verlieren zu diesem Zeitpunkt durch die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes ihren Status als Volle Halbtagsgrundschulen. Die bisherige verbesserte Ausstattung mit Lehrerstunden gegenüber den Verlässlichen Grundschulen wird ab dem Schuljahr 2010/11 nicht mehr gewährt und damit auf die Ausstattung mit Lehrerstunden analog der Verlässlichen Grundschulen reduziert. Aufgrund des Statuswechsels sind diese Schulen aufgefordert, sich personell wie konzeptionell neu auszurichten. Insbesondere unter diesem Aspekt ist für die drei in Hildesheim betroffenen Grundschulen die konzeptionelle Umsetzung der Offenen Ganztagsschule für das kommende Schuljahr (2010/11) von besonderer Bedeutung.

 

Planungssicherheit für drei Grundschulen – Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen aus kommunalen Mitteln

Die Landesregierung hat die Offenen Ganztagsschulen in der Vergangenheit in einem geringen Umfang mit zusätzlichen Lehrerstunden versorgt. Die finanzielle Förderung des Landes erfolgt derzeit für die Klassen 3 – 4  mit 2,5 Lehrerstunden pro Klasse. Eine Lehrerstunde wird pro Schuljahr mit 1.698,00 € berechnet. Der zugewiesene Zuschlag an Lehrerstunden kann an Ganztagsschulen ganz bzw. teilweise in Form eines Mittelkontingents (Budgets) in Anspruch genommen werden.

 

Mit der Inanspruchnahme des zugewiesenen Budgets wird die Möglichkeit geschaffen, das Nachmittagsangebot mit außerschulischen Kooperationspartnern zu gestalten.

 

Die finanzielle Förderung des Landes ist als „Kann-Leistung“ zu betrachten. Es besteht kein Rechtsanspruch, somit müssen die Offenen Ganztagsschulen das Nachmittagsangebot auch ohne diese finanzielle Unterstützung vom Land garantieren. Dies kann sich auch auf die Folgejahre auswirken.

 

Um den Grundschulen eine Planungssicherheit zu geben, sollte aus Sicht der Stadtverwaltung bei Ausbleiben der Fördermittel des Landes für die Offenen Ganztagsschulen der entstehende Fehlbedarf aus kommunalen Mitteln sichergestellt werden. Zur Sicherstellung des Ganztagsbetriebes sind darüber hinaus einmalige Investitionen und fortlaufende Kosten für eine Erhöhung der Arbeitszeit der Schulsekretärinnen erforderlich.

 

Finanzielle Grundausstattung von drei offenen Ganztagsschulen

 

einmalige Kosten

laufende Kosten

ggf. laufende Kosten

Gesamtkosten

 

Investition

Stundenerhöhung Schulsekretärinnen

evtl. Übernahme der Landesmittel

 

GS Pfaffenstieg

10.000,00 €

2.400,00 €

16.980,00 €

 

GS Didrik-Pining

164.500,00 €

3.600,00 €

50.940,00 €

 

GS Johannesschule

10.000,00 €

1.200,00 €

8.490,00 €

 

 

184.500,00 €

7.200,00 €

76.410,00 €

268.110,00 €

Städt. Ausgaben für die Haushaltsjahre 2010 / 2011, wenn keine Landesförderung erfolgt

2010 (5 Monate)

184.500,00€

3.000,00 €

31.837,50 €

219.337,50 €

2011 (7 Monate)

 

4.200,00 €

44.572,50 €

48.772,50 €

Städt. Ausgaben für die Haushaltsjahre 2010 / 2011, wenn Landesförderung erfolgt

2010 (5 Monate)

184.500,00 €

3.000,00 €

 

187.500,00 €

2011 (7 Monate)

 

4.200,00 €

 

4.200,00 €

 

Modelle der Städte Wolfsburg, Braunschweig, Celle - konzeptionelle Ausrichtung der Offenen Ganztagsschulen im Grundschulbereich in enger Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe

Grundlage der Konzepte dieser Kommunen ist die Auflösung der regulär bestehenden Horte und Integration der Hortmitarbeiter/-innen in das abgestimmte Nachmittagsangebot der Ganztagsschulen. Insbesondere sind die Träger der Kindertagesstätten als künftige Kooperationspartner der Ganztagsschulen mit einbezogen, um den Erfahrungshorizont und die Professionalität in die Gestaltung der Ganztagsschulen zu implementieren.

 

Zur Erreichung eines abgestimmten Nachmittagsangebotes incl. der Integration der Hortmitarbeiter/-innen haben die Kommunen auf die Landeszuschüsse für die Horteinrichtungen (20% der Personalkosten) und teilweise auf die Elternbeiträge verzichtet und haben diese durch kommunale Mittel aufgefangen.

Mit dem Verzicht auf die „Hort-Landeszuschüsse“ ist die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen an die Horteinrichtungen nicht mehr erforderlich. Daher kann u.a. ein veränderter Personalschlüssel berücksichtigt werden. Bei einer Hortbetreuung ist es Standard, für 20 Kinder zwei Betreuungspersonen vorzuhalten.

Die Kommunen haben beispielsweise ihren Betreuungsschlüssel wie folgt geändert bzw. beibehalten: Wolfsburg 1:23; Braunschweig 1:10; Celle 1:15

 

Entwicklung eines Hildesheimer Modells - konzeptionelle Ausrichtung der Offenen Ganztagsschulen im Grundschulbereich in enger Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe

An den drei Grundschulen (Pfaffenstieg, Johannesschule, Didrik-Pining) ist gemeinsam mit den beteiligten Akteuren individuell für jeden Schulstandort die konzeptionelle Ausrichtung zu entwickeln. Darüber hinaus ist die Einrichtung eines übergeordneten Gremiums (bestehend aus Schule, Hort, Elternvertretung und Verwaltung) zu installieren, das einheitliche Standards für ein Hildesheimer Rahmenkonzept im Grundschulbereich entwickelt. Abhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung (die von der Beibehaltung des additiven Modells bis hin zur Auflösung der Horte reichen kann) ergibt sich eine unterschiedliche finanzielle Auswirkung. Der zu erarbeitende Hildesheimer Rahmenplan ist zu gegebener Zeit erneut in den politischen Gremien darzustellen. Die Umsetzung dieses Hildesheimer Rahmenplans ist aus haushaltstechnischen Gründen frühestens mit dem Schuljahr 2011/2012 möglich.

Auch ist die kommunale Jugendarbeit langfristig in die Konzeption eines Hildesheimer Modells zu integrieren.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Einrichtung von drei Ganztagsgrundschulen (Pfaffenstieg, Johannesschule, Didrik-Pining) wird beginnend mit dem Schuljahr 2010/2011 beschlossen. Die finanzielle Ausstattung der genannten Grundschulen gemäß dem obigen Berechnungsmodell (Tabelle) ist für die folgenden Haushaltsjahre zu gewährleisten. Dieses bedeutet auch beim Ausbleiben der Landesförderung die Kostenübernahme aus kommunalen Mitteln. Außerdem sind die einmaligen Investitionskosten und die laufenden Kosten für die Stundenaufstockung der Schulsekretärinnen zur Sicherstellung des Ganztagsbetriebes zu finanzieren.

Der konzeptionellen Erarbeitung eines für Hildesheim adäquaten Modells wird zugestimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

x

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

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