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Vorlage - 09/285  

Betreff: 1.Änderung des Bebauungsplans HT 201.1 "Winkelstraße"
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Gerking, Simone
Beratungsfolge:
Ortsrat Himmelsthür Vorberatung
02.09.2009 
Sitzung des Ortsrates Himmelsthür ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
16.09.2009 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Übersichtsplan 1.Änderung HT 201.1  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Für den Bereich zwischen Winkelstraße und An der Beeke wurde 1998 bereits ein Bebauungsplan aufgestellt, um für das ehemalige Tankstellengrundstück, den angrenzenden Garagenhof und den dahinter liegenden Stellplatzbereich eine Bebauung zu ermöglichen, die der zentralen Lage im Ort adäquate Nutzungen und Dimensionen aufweist. Dementsprechend war an der Winkelstraße eine zwingend dreigeschossige geschlossene Bebauung vorgesehen während an der Nordseite des Areals in den Obergeschossen ein Abstand zwischen den geplanten Hauptgebäuden entstehen sollte.

 

Aus unterschiedlichen Gründen, die überwiegend privatrechtlicher Natur waren, ist eine Bebauung bisher gescheitert. Eine Sarstedter Bauträgergesellschaft hat nun zusammen mit einem Himmelsthürer Bauunternehmer und einem Hildesheimer Architekten ein Konzept für eine Altenwohn- und pflegeeinrichtung entwickelt, das hier realisiert werden könnte.

 

Das geplante Projekt sieht aber im Gegensatz zu dem Bebauungsplan einen geschlossenen Baukörper an der Nordseite und einen Abstand zwischen den Gebäuden an der Winkelstraße vor. Um das Projekt ermöglichen zu können, ist daher eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Diese kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB unter Verzicht auf eine vorgezogene Bürgerbeteiligung sowie auch ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchgeführt werden. Auf Grund der Vielzahl der privaten Betroffenen, ist es aber dennoch geboten, statt einer eingeschränkten Betroffenenbeteiligung zu gegebener Zeit eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

Anpassung des Bebauungsplans zu Gunsten der Errichtung einer Altenwohn- und pflegeeinrichtung

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans HT 201.1 „Winkelstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Übersichtsplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan 1.Änderung HT 201.1 (88 KB)      
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