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Sachverhalt:
Herr Otto Hoberg, Friesentor 15, 31135 Hildesheim hat durch
schriftliche Erklärung vom 07.05.2009 mit Wirkung vom 01.07.2009 auf sein
Mandat im Ortsrat Einum verzichtet.
Gem. § 37 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit den §§ 55 f
Abs. 1 und 55 b Abs. 1 S. 6 der
Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) endet seine Mitgliedschaft im Ortsrat
Einum durch diesen Verzicht.
Die Feststellung des Sitzverlustes trifft nach § 37
Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 55 f Abs. 1 und 55 b Abs. 1 S. 6 NGO der
Ortsrat.
Der frei gewordene Sitz geht über auf die nächste
Ersatzperson für den Ortsrat Einum, Herrn Harro Hamm, Gustav-Giere-Weg 33,
31135 Hildesheim. Die Mitgliedschaft des Herrn Harro Hamm im Ortsrat beginnt
mit der Feststellung des Sitzverlustes seines Vorgängers durch den Ortsrat.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat der Ortschaft Einum stellt fest, dass Herr
Otto Hoberg, Friesentor 15,
31135 Hildesheim, seinen Sitz im Ortsrat Einum verloren hat.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Keine.