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Sachverhalt:
Am 16.09.1996 wurde zwischen der Stadt Hildesheim und der
Stadtwerke Hildesheim AG der Vertrag über die Nutzung des Wasserparadieses
durch Schulen und Vereine abgeschlossen. In § 2 ist für die Nutzung durch das
Schul- und Vereinsschwimmen eine Pauschalentschädigung von jährlich 555.000 DM
einschließlich der gesetzlichen MwSt.
(= 283.766,99 €) vereinbart worden. Außerdem ist in § 3 des
Vertrages eine Pauschale für die Unterhaltung und Neubeschaffung von
sportspezifischem Inventar von jährlich 6.000,00 DM einschließlich der gesetzlichen
MwSt. (= 3.067,77 €) vorgesehen.
In § 1 des Vertrages sind folgende Nutzungszeiten für die
Durchführung des Schwimmunterrichts sowie des Trainings- und Wettkampfbetriebs
der Sportvereine festgelegt worden:
(1) Schulschwimmen:
montags: 08.00 – 15.30 Uhr 8 Bahnen
dienstags
bis freitags 08.00
– 11.00 Uhr 8
Bahnen
11.00
– 13.00 Uhr 4
Bahnen
montags bis freitags 08.00 – 10.00 Uhr
Schwimmerbecken
montags 17.00 – 19.30 Uhr 4 Bahnen
19.30 – 22.00 Uhr 8 Bahnen
dienstags 16.00 – 19.00 Uhr 4 Bahnen
19.00 – 22.00 Uhr 8 Bahnen
mittwochs u. donnerstags 16.00 – 19.30 Uhr 4 Bahnen
19.30 – 22.00 Uhr 8 Bahnen
freitags 16.00 – 21.00 Uhr 4 Bahnen
21.00 – 22.00 Uhr 8 Bahnen
Für Sportveranstaltungen an Wochenenden stehen zusätzlich 130 Stunden pro Jahr zur Verfügung.
Die
Stadtwerke Hildesheim AG hat der Stadt Hildesheim mit Schreiben vom 20.12.2006
mitgeteilt, dass das Wasserparadies nach einer intern durchgeführten Marktanalyse
und Bewertung der Bädersituation im bundesweiten Vergleich ähnlicher
Freizeitbäder für Schulen und Vereine sowie Sportveranstaltungen am Wochenende
überdurchschnittlich gut zur Verfügung steht. Damit sind zum Teil auch
erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Badebetriebs verbunden, die die
Wirtschaftlichkeit des Wasserparadieses beeinträchtigen.
Für
das „Profitcenter“ Wasserparadies innerhalb der Stadtwerke
Hildesheim AG ist es somit wichtig, die Kooperation mit den Schulen und
Vereinen zu überarbeiten. Es muss bei den Nutzergruppen das Verständnis dafür
gestärkt werden, dass eine wirtschaftlichere Auslastung des Wasserparadieses
auch im Interesse der Schulen und Vereine ist, damit das Wasserparadies
betreibbar bleibt.
Die o.g. Nutzungsentschädigungen für das Schul- und Vereinsschwimmen sind seit 1996 unverändert geblieben. Es gab auch keine automatischen Preisanpassungen aufgrund gestiegener Energiekosten, wie sie die Verträge mit anderen Badbetreibern vorsehen. Die Stadtwerke Hildesheim AG bittet deshalb, für einen einigermaßen kostendeckenden Betrieb des Wasserparadieses, die Pauschalen für den Schul und Vereinssport mit Wirkung vom 01.01.2007 wie folgt anzupassen:
Anhebung von 283.766,99 € (inkl. MwSt.) auf 295.000,00 € zuzüglich MwSt.
= 351.050,00
€ pro Jahr.
Anhebung von 3.067,75 € (inkl. MwSt.) auf 4.000,00 € zuzüglich MwSt.
= 4.760,00
€ pro Jahr.
Somit würden die
jährlichen Zahlungen der Stadt Hildesheim zukünftig insgesamt 355.810,00
€ betragen und sich damit um 68.975,26 € erhöhen.
Außerdem bittet die Stadtwerke Hildesheim AG, Anfang des nächsten Jahres ein Auftaktgespräch zur Thematik „Umsetzung eines ggf. auf den Weg zu bringenden Bäderkonzepts zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Bädersituation in Hildesheim“ zu terminieren.
Beschlussvorschlag:
Zum Vertrag über die Nutzung des Wasserparadieses durch Schulen und Vereine vom 16.09.1996 wird ein 1. Änderungsvertrag geschlossen. Die Pauschale für die Nutzung durch das Schul- und Vereinsschwimmen gem. § 2 wird von 283.766,99 € (inkl. MwSt.) auf 295.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen MwSt. (= 351.050,00 € brutto) pro Jahr und die Unterhaltungs- und Neubeschaffungspauschale gem. § 3 wird von 3.067,75 € (inkl. MwSt.) auf 4.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen MwSt. (= 4.760,00 € brutto) pro Jahr angehoben
Finanzielle
Auswirkungen: |
X |
ja, in der Vorlage |
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nein |
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erläutert |
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