Stadt Hildesheim

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Vorlage - 07/003  

Betreff: Neufestsetzung des von der Stadt Hildesheim zu zahlenden Pauschalentgeltes für das Schul- und Vereinsschwimmen im Wasserparadies
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Jürgen Nowak
Federführend:40 Fachbereich Schulen und Sport Beteiligt:20 Fachbereich Finanzen
Bearbeiter/-in: Fahl, Ursula   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
23.01.2007 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
24.01.2007 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
05.02.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zurückgezogen   

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Am 16.09.1996 wurde zwischen der Stadt Hildesheim und der Stadtwerke Hildesheim AG der Vertrag über die Nutzung des Wasserparadieses durch Schulen und Vereine abgeschlossen. In § 2 ist für die Nutzung durch das Schul- und Vereinsschwimmen eine Pauschalentschädigung von jährlich 555.000 DM einschließlich der gesetzlichen MwSt.        (= 283.766,99 €) vereinbart worden. Außerdem ist in § 3 des Vertrages eine Pauschale für die Unterhaltung und Neubeschaffung von sportspezifischem Inventar von jährlich 6.000,00 DM einschließlich der gesetzlichen MwSt. (= 3.067,77 €) vorgesehen.

 

In § 1 des Vertrages sind folgende Nutzungszeiten für die Durchführung des Schwimmunterrichts sowie des Trainings- und Wettkampfbetriebs der Sportvereine festgelegt worden:

 

(1) Schulschwimmen:

 

Schwimmerbecken

montags:                                             08.00 – 15.30 Uhr                   8 Bahnen

dienstags bis freitags                          08.00 – 11.00 Uhr                   8 Bahnen

                                                            11.00 – 13.00 Uhr                   4 Bahnen

 

Lehrschwimmbecken

montags bis freitags                           08.00 – 10.00 Uhr

 

(2) Vereinssport:

 

Schwimmerbecken

montags                                              17.00 – 19.30 Uhr                   4 Bahnen

                                                            19.30 – 22.00 Uhr                   8 Bahnen

dienstags                                            16.00 – 19.00 Uhr                   4 Bahnen

                                                            19.00 – 22.00 Uhr                   8 Bahnen

mittwochs u. donnerstags                  16.00 – 19.30 Uhr                   4 Bahnen

                                                            19.30 – 22.00 Uhr                   8 Bahnen

freitags                                                16.00 – 21.00 Uhr                   4 Bahnen

                                                            21.00 – 22.00 Uhr                   8 Bahnen

 

Für Sportveranstaltungen an Wochenenden stehen zusätzlich 130 Stunden pro Jahr zur Verfügung.

 

Die Stadtwerke Hildesheim AG hat der Stadt Hildesheim mit Schreiben vom 20.12.2006 mitgeteilt, dass das Wasserparadies nach einer intern durchgeführten Marktanalyse und Bewertung der Bädersituation im bundesweiten Vergleich ähnlicher Freizeitbäder für Schulen und Vereine sowie Sportveranstaltungen am Wochenende überdurch­schnittlich gut zur Verfügung steht. Damit sind zum Teil auch erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Badebetriebs verbunden, die die Wirtschaftlichkeit des Wasserparadieses beeinträchtigen.

 

Für das „Profitcenter“ Wasserparadies innerhalb der Stadtwerke Hildesheim AG ist es somit wichtig, die Kooperation mit den Schulen und Vereinen zu überarbeiten. Es muss bei den Nutzergruppen das Verständnis dafür gestärkt werden, dass eine wirtschaftlichere Auslastung des Wasserparadieses auch im Interesse der Schulen und Vereine ist, damit das Wasserparadies betreibbar bleibt.

 

Die o.g. Nutzungsentschädigungen für das Schul- und Vereinsschwimmen sind seit 1996 unverändert geblieben. Es gab auch keine automatischen Preisanpassungen aufgrund gestiegener Energiekosten, wie sie die Verträge mit anderen Badbetreibern vorsehen. Die Stadtwerke Hildesheim AG bittet deshalb, für einen einigermaßen kostendeckenden Betrieb des Wasserparadieses, die Pauschalen für den Schul und Vereinssport mit Wirkung vom 01.01.2007 wie folgt anzupassen:

 

Nutzungsentschädigung nach § 2

 

Anhebung von 283.766,99 € (inkl. MwSt.) auf 295.000,00 € zuzüglich MwSt.

= 351.050,00 € pro Jahr.

 

Unterhaltungs- und Neubeschaffungspauschale nach § 3

 

Anhebung von 3.067,75 € (inkl. MwSt.) auf 4.000,00 € zuzüglich MwSt.

= 4.760,00 € pro Jahr.

 

Somit würden die jährlichen Zahlungen der Stadt Hildesheim zukünftig insgesamt 355.810,00 € betragen und sich damit um 68.975,26 € erhöhen.

 

Außerdem bittet die Stadtwerke Hildesheim AG, Anfang des nächsten Jahres ein Auftaktgespräch zur Thematik „Umsetzung eines ggf. auf den Weg zu bringenden Bäderkonzepts zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Bädersituation in Hildesheim“ zu terminieren.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zum Vertrag über die Nutzung des Wasserparadieses durch Schulen und Vereine vom 16.09.1996 wird ein 1. Änderungsvertrag geschlossen. Die Pauschale für die Nutzung durch das Schul- und Vereinsschwimmen gem. § 2 wird von 283.766,99 € (inkl. MwSt.) auf 295.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen MwSt. (= 351.050,00 € brutto) pro Jahr und die Unterhaltungs- und Neubeschaffungspauschale gem. § 3 wird von 3.067,75 € (inkl. MwSt.) auf 4.000,00 € zuzüglich der gesetzlichen MwSt. (= 4.760,00 € brutto) pro Jahr angehoben

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 


 

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