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Sachverhalt:
1. Flächennutzungsplan
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hildesheim hat im Dezember 2005 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen. Als Basis wurde zunächst das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Hildesheim 2020 erarbeitet, dessen Leitlinien vom Rat der Stadt im Mai 2007 ebenfalls beschlossen wurden.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum FNP fand im Mai/Juni 2007 statt.
Mit dem vorliegenden Entwurf sollen unter Nachhaltigkeitsaspekten insbesondere die Projekte der Innenentwicklung forciert werden. Beispielhaft zu nennen sind hier insbesondere die Projekte „Wohnen am Steinberg“, die Umwandlung des Phönix-Geländes in ein neues Stadtteilzentrum sowie die Vorbereitung der Nachnutzung der Mackensenkaserne.
Die Außenentwicklung insbesondere in den Ortsteilen soll in einem Maß weitergeführt werden, das eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende Eigenentwicklung in angemessener Form zulässt. Hier spielt insbesondere die Sicherung der örtlichen Infrastrukturangebote eine zentrale Rolle.
Im Zeitraum bis 2020 enthält der neue Flächennutzungsplan die für die Weiterentwicklung des Oberzentrums Hildesheim erforderlichen Entwicklungsoptionen. Dabei werden die Wohnflächen Schritt für Schritt bedarfsgerecht entwickelt, um den Hildesheimer Wohnungsmarkt stabil zu halten. Mit den vorgesehenen Flächen ist eine ausreichende Flexibilität für die Umsetzung dieses Ziels gegeben.
Eine weitere wichtige Rolle spielen die Gewerbeentwicklungsflächen der Stadt. Nur durch die Vorhaltung und Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Flächenangebotes lassen sich zusätzliche Arbeitsplatzzuwächse und Wanderungsgewinne für Hildesheim erzielen. Damit stellt der FNP wesentliche Grundlagen für die Steigerung der Gesamtwirtschaftskraft der Stadt Hildesheim bereit.
Der Entwurf des FNP Hildesheim 2020 wird zwischen den Sitzungen des STEBA am 6. Mai (Vorstellung) und 3. Juni 2009 (Beschlussfassung) in allen Ortsräten vorgestellt.
2. Kommunales Konzept
„Neues Wohnen in Hildesheim“
Das Kommunales Konzept „Neues Wohnen in Hildesheim“ befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Zum Sachstand wird auf die Kurzfassung der Wohnungsmarktanalyse im Anhang der Flächennutzungsplan-Begründung verwiesen. Zur Beschlussfassung in der Sitzung des STEBA am 3. 6. wird das Kommunales Konzept „Neues Wohnen in Hildesheim“ vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Entwurf des FNP Hildesheim 2020 wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird durch Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung für die Dauer von 6 Wochen durchgeführt.
2. Das Kommunale Konzept „Neues Wohnen in Hildesheim“ wird als Grundlage der Wohnungsbauentwicklung der Stadt Hildesheim beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
x |
nein |
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erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
x |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 1_FNP-Planzeichnung_DIN-A4_300dpi (2656 KB) | ||||
2 | öffentlich | 2_FNP-Begruendung Vorlage_09_154 (2170 KB) | ||||
3 | öffentlich | 3_Anhang_FNP-Begruendung_Vorlage_09_154_kl (14831 KB) |
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