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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Hildesheim ist gemäß § 66 bzw. § 89 NGO bezüglich über– und außerplanmäßiger Ausgaben zu unterrichten. Eine Zusammenstellung genehmigter über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes 2006 ist als Anlage beigefügt.
Der Rat wird gebeten, von den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Gesamthöhe von 2.163.882,12 € gem. § 66 bzw. § 89 NGO Kenntnis zu nehmen.
Anlage:
Zusammenstellung genehmigter über- und außerplanmäßiger Ausgaben 2006
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Zusammenstellung genehmigter über- u. außerplanmäßiger Ausgaben 2006 (47 KB) |