Stadt Hildesheim

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Vorlage - 07/001  

Betreff: Zusammenstellung genehmigter über- und außerplanmäßiger Ausgaben, über die der Rat gemäß § 66 bzw. § 89 NGO zu unterrichten ist
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Sabine Hoffmann
Federführend:20.2 Steuern und Abgaben Beteiligt:Dezernat B
Bearbeiter/-in: Hoffmann, Sabine   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Anhörung
24.01.2007 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Hildesheim Anhörung
05.02.2007 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Zusammenstellung genehmigter über- u. außerplanmäßiger Ausgaben 2006  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Hildesheim ist gemäß § 66 bzw. § 89 NGO bezüglich über– und außerplanmäßiger Ausgaben zu unterrichten.  Eine Zusammenstellung genehmigter über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes 2006  ist als Anlage beigefügt.

 

Der Rat wird gebeten, von den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Gesamthöhe von 2.163.882,12 € gem. § 66 bzw. § 89 NGO Kenntnis zu nehmen.

 

Anlage:

Anlage:

Zusammenstellung genehmigter über- und außerplanmäßiger Ausgaben 2006

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zusammenstellung genehmigter über- u. außerplanmäßiger Ausgaben 2006 (47 KB)      
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