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Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 05.02.2007 hat der Rat der Stadt Hildesheim zu der Drucksache 06/284 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
„Auf Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehr bis zum Einstellungsdatum 01.10.2005 findet gem. § 230 Abs. 2 S. 1 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) § 224 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 und Abs. 4 NBG Anwendung (Heilfürsorge mit einer Selbstbeteiligung von zzt. 1,6 % des Grundgehaltes / Anspruch auf Beihilfe gem. § 87c NBG bei Ablehnung der Heilfürsorge).
Auf nach dem 14.11.2005 eingestellte Beamtinnen und Beamte findet gem. § 230 Abs. 2 S. 2 NBG § 87 c NBG (Beihilfegewährung) Anwendung.
Beamtinnen und Beamte, die bisher Heilfürsorge durch Übernahme der Beiträge zur Krankenversicherung erhalten (Altfälle), wird weiterhin Heilfürsorge in dieser Form gewährt.“
Zum 01.04.2009 ist das Gesetz zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts in Kraft getreten, mit dem in Artikel 1 auch eine Änderung des NBG verbunden ist. Gem. § 115 Abs. 2 Satz 1 NBG neuer Fassung ist die Gewährung von Beihilfe an Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr künftig nur durch Satzung zulässig.
Es ist daher beabsichtigt, die anliegende Satzung über die Gewährung von Heilfürsorge und Beihilfe für Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr zu erlassen, die dem Beschluss des Rates vom 05.02.2007 entspricht und der geänderten Rechtslage Rechnung trägt.
Durch den Erlass der Satzung ergeben sich im Vergleich zu der bisherigen Regelung keine inhaltlichen oder finanziellen Änderungen.
Beschlussvorschlag:
Die anliegende Satzung über die Gewährung von Heilfürsorge und Beihilfe für Beamtinnen und Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage | x | nein |
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| erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage | x | nein |
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| erläutert |
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Anlage/n:
Satzung über die Gewährung von Heilfürsorge und Beihilfe an Beamtinnen und Beamte der Berufsfeuerwehr
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 120_A_Satzung_Heilfuersorge_Beihilfe_Entwurf (7 KB) |