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Auszug - Auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion: Erstellung von Richtlinien zur Nutzung der Versammlungsräume in Feuerwehrgerätehäusern  

Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 03.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
08/327 Auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion: Erstellung von Richtlinien zur Nutzung der Versammlungsräume in Feuerwehrgerätehäusern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Gemeinsamer Fraktionsantrag
Verfasser:Freyer, Marion
Federführend:CDU-Fraktion Beteiligt:SPD-Gruppe
Bearbeiter/-in: Freyer, Marion   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf verschiedene Nachfragen, ob besondere Vorfälle in Feuerwehrhäusern für den Antrag ursächlich seien, erklärte Herr Ranke, dass dies nicht der Fall sei

Auf verschiedene Nachfragen, ob besondere Vorfälle in Feuerwehrhäusern für den Antrag ursächlich seien, erklärte Herr Ranke, dass dies nicht der Fall sei. Er bat redaktionell um Änderung der Formulierung des Antrages wie folgt: "Erstellung von Richtlinien zur Nutzung der Versammlungsräume in öffentlich städtischen Gebäuden".

 

Herr Bartels gab den Hinweis, dass aus Sicht der freiwilligen Feuerwehren ein entsprechender Handlungsbedarf nicht gesehen werde. Die Praxis, wonach diesen die "Verfügungsgewalt" für die Räumlichkeiten übertragen sei, habe sich bewährt. Einzig bei politischen Versammlungen stelle sich das Problem, dass bei offizieller Zulassung keine rechtmäßige politische Gruppierung ausgeschlossen werden könne. Auch Frau Pröving ist der Auffassung, dass die Ortsbrandmeister bzw. die freiwilligen Feuerwehren selbst darüber zu befinden haben sollen, wer das Feuerwehrhaus nutzen kann.

 

Herr Bartels wird dieses Thema in der Stadtkommandositzung am 05.12.2008 ansprechen und in der danach folgenden Ausschusssitzung über das Ergebnis berichten.

 

Nach Hinweis von Frau Behrens auf die Problematik derartiger Richtlinien unter Beachtung der sehr unterschiedlichen Bedingungen der städt. Liegenschaften und bestehender Benutzungsordnungen wurde der Beschluss auf Vorschlag von Herrn Ranke geändert.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Beschluss lautet wie folgt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Einschätzung zur Nutzung der Versammlungsräume in öffentlich städt. Gebäuden für Vereine, Parteien und andere Verbände und Institutionen dem Ausschuss in seiner 1. Sitzung im Januar 2009 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig.

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