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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr
Seiler verwies in seinen Ausführungen auf den bisherigen
Verfahrenverlauf. Insbesonderer erinnerte er an Pkt. 6 - Finanzielle
Auswirkungen - der Begründung zur 2. Änderung des B'Plans, dass ein Teil des
Verkaufserlöses des bisherigen Festplatzgrundstücks für die neue
Festplatzgestaltung vor der Heinrich-Engelke Halle verwendet werden solle.
Somit entständen der Stadt einerseits keine Kosten und es werde andererseits
letztlich dennoch ein Gewinn erzielt.
Im
Folgenden stellte Herr Seiler den in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis
"Neue Mitte Itzum" des Ortsrates und der Verwaltung erstellten neuen
Gestaltungsentwurf vor. Dieser sollte abschließend in einer Arbeitssitzung am
04.12.2008 behandelt werden. Insgesamt sei man bei den Gestaltungsvorschlägen
am unteren finanziellen Limit geblieben.
Weiterführend
teilte Herr Seiler mit, dass ihm zwischenzeitlich zur Kenntnis gekommen
sei, dass ein spezieller Ansatz für den neuen Festplatz nicht eingerichtet
werden solle. Hierüber erbat er nähere Auskünfte von Herrn Oberbürgermeister
Machens.
Herr
Oberbürgermeister Machens bestätigte die Ausführungen von Herr Seiler,
nach denen die Verwaltung zum damaligen Zeitpunkt vorgesehen hatte, mit dem
Verkauf des alten Festplatzes die Gestaltung eines neuen zu finanzieren. Jedoch
müsse der heutigen äußerst defizitären Finanzlage der Stadt Rechnung getragen
werden. Es sei erforderlich, einen deutlichen Betrag für den Haushalt zu
erzielen. Der alte Festplatz sei noch nicht verkauft, es gebe also auch noch
keine Einnahmen. Nach einem Verkauf würden die erzielten Einnahmen zur
Gesamtdeckung des städtischen Haushaltes verwandt werden. Einen speziellen
Ansatz für den neuen Festplatz werde die Verwaltung nicht einrichten, wohl aber
Mittel in der allgemeinen Position für Wege und Plätze berücksichtigen. Die
Zusage für eine neue "Begegnungsfläche" vor der
Heinrich-Engelke-Halle - diese aber in äußerst sparsamer Ausführung und für
einen möglichst niedrigen Betrag - werde, immer unter der Voraussetzung, dass
der alte Festplatz verkauft wird, eingehalten.
In
der nachfolgenden eingehenden Diskussion wurde zwar der prekären Haushaltslage
der Stadt Rechnung getragen, jedoch könnten die seitens der Verwaltung in
Aussicht gestellten Perspektiven so nicht hingenommen werden. Herr Müller
äußerte sich dahingehend, dass eine Lösung aus Bordmitteln nicht hinzunehmen
sei. Der Stadtteil Itzum könne nicht für Haushaltssünden der Vergangenheit
aufkommen.
Herr
Wodsack stellte klar, dass der Ortsrat seinerzeit den Anstoß dazu
gegeben habe, den alten Festplatz aufzugeben, durch dessen Verkauf es
letztendlich zu einer Einnahme für die Stadt Hildesheim komme.
Frau
Rühmes führte ergänzend aus, dass es somit nur rechtens sei, dass ein
Teil des Erlöses in das neue Gelände fließe, um für die Itzumer Bürgerschaft
einen adäquaten und funktionellen Ersatz zu schaffen.
Darüber
hinaus wies Herr Bredtschneider darauf hin, dass das gesamte Modell nur
funktioniere, wenn zum einen der alte Festplatz verkauft und dem Zweck
"Betreutes Wohnen" zugeführt werde, der neue Festplatz mit einem Teil
des Erlöses neu gestaltet werde und verbleibende Restmittel zur Konsolidierung
des städtischen Haushalts beitragen.
Herr
Oberbürgermeister Machens stellte nochmals klar, dass die Zusage stehe,
dass vor der Heinrich-Engelke-Halle eine bedarfsgerechte Begegnungsfläche
herstellen werde. Geprüft werden müsse, welcher Deckungsbeitrag aus den
allgemeinen Mitteln hierfür bereitgestellt werden könne. Ein eigener Ansatz im
Haushaltsentwurf der Verwaltung werde allerdings nicht auftauchen.
Abschließend
kam der Ortsrat überein, sich klar zur "Neuen Mitte Itzum" zu
positionieren und im Vermögenshaushalt der Stadt Hildesheim für die
Umgestaltung des Platzes vor der Heinrich-Engelke-Halle eine eigene
Haushaltsstelle zu beantragen.
Beschluss:
Für die Umgestaltung und den Ausbau des Platzes vor der Heinrich-Engelke Halle in Itzum zur "Neuen Begegnungsstätte bzw. Neuen Mitte" soll im Vermögenshaushalt der Stadt Hildesheim im Einzelplan 7 (öffentliche Einrichtungen) und dort im Unterabschnitt 73 (Märkte) oder im Unterabschnitt 76 (sonstige öffentliche Einrichtungen) ein Betrag in Höhe von 220.000 ,- € in Ansatz gebracht werden.
Dieser Ansatz wird verbunden mit einem Sperrvermerk mit der Maßgabe, dass Voraussetzung für die Auszahlung des Geldes ist, dass das Grundstück "Alter Festplatz" tatsächlich verkauft worden ist.
Unverbrauchte Mittel dieses Ansatzes fließen in den
allgemeinen Haushalt der Stadt Hildesheim zurück.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig