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Auszug - 2. Änderung OS 285 "Wohnen an der St.-Godehard-Straße", hier: Satzungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:10 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
24/332 2. Änderung OS 285 "Wohnen an der St.-Godehard-Straße", hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung mit örtlicher Bauvorschrift wird um das Flurstück der öffentlichen Grünfläche an der St.-Godehard-Straße verkleinert.

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägungstabelle zu den im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen" zur Kenntnis genommen und / oder berücksichtigt und entsprechende Informationen an den Investor weitergegeben.

 

Die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägungstabelle zu den in der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen" zur Kenntnis genommen und/oder verworfen sowie die Bedenken zurückgewiesen.

 

Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen" zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt bzw. die Informationen/ Hinweise werden an den Investor weitergegeben.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285 mit der 2. Änderung der örtlichen Bauvorschrift OS 285 „Wohnen an der St-Godehard-Straße" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zu der Bebauungsplanänderung mit örtlicher Bauvorschrift wird beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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