Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Auszug - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zwischen der Stadt Hildesheim und der Stadtverkehr Hildesheim GmbH & CO. KG  

gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
TOP: Ö 5
Gremien: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität, Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 05.06.2024 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
24/216 Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zwischen der Stadt Hildesheim und der Stadtverkehr Hildesheim GmbH & CO. KG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hipp, Frederik
Federführend:61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brouër und Herr Hipp referierten die sich im elektronischen Anhang befindliche Präsentation.

 

Herr Münter sagte erneut, dass er es für sinnvoll halte, eine Zielvereinbarung zu treffen, welche darauf abzielt, dass die Stadt nicht grenzenlos Defizite übernehmen muss. Ohne eine solche Vereinbarung gebe es keinen Leistungsdruck, auf solche Ziele hinzuarbeiten. Diese könne auch Belohnungen für den Stadtverkehr beinhalten, sollte dieser besonders gut performen. Die CDU werde ansonsten grundsätzlich den Beschlussvorlagen in irgendeiner Form zustimmen. Es leugne zudem niemand den Klimawandel oder bestreite, dass Hildesheim gegen diesen einen Beitrag leisten müsse. Es gebe jedoch unterschiedliche Weltansichten über den Weg und darüber, was leistbar ist. Es könne nicht alles der Staat leisten und schon gar nicht die Kommune. Letztere sei für die Daseinsvorsorge zuständig und könne auch Anreize setzen, um bestimmte Dinge attraktiver zu gestalten. Linke Politik versuche hingegen staatliche Vorgaben durchzusetzen und diese auf Kosten der Zukunft zu finanzieren. Auch die Unternehmen müssten ihren Beitrag leisten und der Staat könne Anreize setzen.

 

Herr Schmidt antwortete, dass die Zahlen nicht vom Stadtverkehr berechnet worden seien, sondern vom ökonomischen Beraterunternehmen Conmobility. Zum einen habe der Stadtverkehr mehrere Jahre unter Beweis gestellt, dass dieser als einziges kommunales Unternehmen eigenwirtschaftlich agieren könne. Wenn es nun zu den Ausgleichsbeträgen komme, habe dies sicherlich nicht damit zu tun, dass die Anstrengungen der letzten Jahre über Bord geworfen werden würden. Dies ergebe sich, da die Erlöse deutlich geringer geworden seien und die Kosten steigen würden. Es sei auf Basis des Geschäftsjahres 2023 die Kostensituation analysiert und auf das Jahr 2025, unter Berücksichtigung der Veränderungen, die sich in der Qualität ergeben würden, fortgeschrieben worden. Die Logik, welche nun im ÖDA hinterlegt sei, sei sehr stringent, da diese aussage, dass nur die Sollkosten indexiert ausgeglichen werden dürften. Hierdurch sei, über den §25 Anreizregulierung, auch der wirtschaftliche Anreiz gesetzt, dass der Stadtverkehr wirtschaftlich agieren müsse, da dieser sonst keine auskömmliche Finanzierung habe. Es sei also tatsächlich zum einen die Begrenzung des Sollausgleiches über die Fortschreibung der Sollkosten. Wenn der Stadtverkehr hier schlecht arbeite, bekomme dieser nicht mehr Geld, was nicht erstrebenswert sei. Liege der Stadtverkehr wirtschaftlich unter den Sollkosten, würde dieser anteilig daran partizipieren, was ein wirtschaftlicher Anreiz sei, unter diesen zu bleiben. Würden Fahrten nicht stattfinden, bekomme der Stadtverkehr ebenfalls kein Geld. Die Anreizregulierung sei also ausschließlich auf wirtschaftlichen und nicht, wie auch möglich, auf qualitativen Komponenten gegründet.

 

Frau Dittrich sagte, dass sie Herrn Münters jüngste Argumentation fassungslos mache. Sie sitze seit zwei Jahren in diesem Gremium und höre, vor allem auch von Herrn Münter, die Argumentation, dass man den Menschen erst eine Alternative anbieten müsse, da diese sonst nicht vom Auto umsteigen würden. Im gleichen Zug würden jedoch Argumente hervorgebracht werden, welche sich gegen das Schaffen von Alternativen, sowohl des Radverkehrs, als auch des ÖPNV, richten würden. Schlussendlich versuche er die Ideen der Mehrheitsgruppe mit dem Framing als irrationale linke Logik zu diskreditieren. Es habe jedoch niemand in der Mehrheitsgruppe gefordert, dass die Stadt den kompletten Ausbau des ÖPNV bezahlen soll. Es sei jedoch abstrus zu fordern, dass die Ticketpreise sich an die Eigenwirtschaftlichkeit grenzenlos anpassen müssten, sodass diese am Ende nicht mehr bezahlbar seien.

 

Herr Brinkop fragte, ob die Projektionszahlen für den Zuschuss der Stadt nur auf Beibehaltung des Status Quo, oder ob hier auch schon die veranschlagte Steigerung der Leistung um 2% veranschlagt worden sei bzw. ob diese eventuell noch addiert werde und mit viel der Prozentpunkt momentan zu berechnen sei.

 

Frau Brouër antwortete, dass die Zahlen auf den Status Quo gerechnet seien, da die prozentuale Steigerung nicht als Automatismus eingebaut sei. Eine Steigerung komme also zu dem Ausgangsbetrag hinzu. Anhand der Urkalkulation sei es möglich, eine Leistungssteigerung mit einem Preisschild zu versehen.

 

Herr Dr. Eckardt fragte, ob es richtig sei, dass eine Leistungssteigerung von 10% grob geschätzt etwa eine Millionen Euro pro Jahr ausmache, oder ob dies zu einfach gedacht sei.

 

Frau Brouër antwortete, dass sie dies so nicht unterschreiben würde. Diese Aussage sei damals auf die reine Fahrleistung berechnet und die reale Kostenberechnung stelle sich komplexer dar. Es werde in jedem Fall mehr sein.

 

Herr Münter sagte, dass man nach der Sommerpause schon relativ nah an der Haushaltseinbringung sei. Er wünsche sich, dass hier kein Beschluss ins Blaue hinein getroffen werde und dann bereits eine Tendenz absehbar sei, woher das Geld komme.

 

Herr Wodsack sagte, dass auch weitere Vorhaben noch erhebliche Beträge benötigen würden und bat ebenfalls darum, möglichst konkrete Zahlen vorzulegen, welche dann im Haushalt berücksichtigt werden könnten.

 

Herr Eggers fragte, ob nicht auch mehr Fahrzeuge zur Erhöhung des Takts nötig seien und ob diese bereits einkalkuliert seien.

 

Herr Schmidt antwortete, dass in den Kosten aktuell ein etwas zu hoher Fahrzeugbestand inkludiert sei, da der Fahrplan reduziert worden sei, die Busse jedoch noch vorhanden seien. Grundsätzlich sei das Rechenmodell jedoch so, dass nicht alles enthalten sei. Dieses sei jedoch so konstruiert, dass jede zusätzliche Leistung bepreist werden könne. Man könne dann jährlich konkrete Anpassungen am Fahrplan vornehmen, welche nicht immer eine exakte Steigerung von 2% ergeben müssten. Auf dieser Grundlage würden dann jedoch auch die konkreten Zahlen vorgelegt werden können. Die Zahlen für die Jahre 2025/2026/2027 seien offenstanden nicht genauer zu beziffern, da die Kostenentwicklung nicht bekannt sei. Der Berater habe Fortschreibungen bzw. Indexierungen zugrunde gelegt, welche zu den hier aufgeführten Zahlen führen würden. Eine genauere Grundlage sei jedoch nicht möglich.


Die Vorlage wird als behandelt in die Fraktionen verwiesen.


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 05 - Präsentation öffentlicher Dienstleistungsauftrag.pdf (1054 KB)      
Seitenanfang