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Auszug - Anfragen und Anregungen  

Sitzung des Ortsrates Drispenstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Ortsrat Drispenstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 28.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Drispenstedt
Ort: 31135 Hildesheim, Peiner Landstraße 194
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Mikulski berichtete von dem Schreiben von Anwohnenden in der Pestelstraße, welches sie der Verwaltung übergeben habe.

 

Anmerkung zum Protokoll:

 

Antwort der Verkehrsbehörde: Die Verwaltungsvorschriften zur StVO regeln zum Verkehrszeichen Z 283 (absolutes Haltverbot) folgendes: Das Haltverbot darf nur in dem Umfang angeordnet werden, in dem die Verkehrssicherheit, der Verkehrsfluß oder der öffentliche Personennahverkehr es erfordert.

Da hier die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist und der Verkehrsfluß weiterhin gewährleistet ist, darf kein Haltverbot aufgestellt werden. Aus dem Schreiben geht hervor, dass Fahrzeuge nur mühsam und langsam aneinander vorbeifahren können, gleichzeitig aber gerast wird. Hier besteht ein klarer Widerspruch. Die Gefahr durch rasende Fahrzeuge bei einer freien Fahrbahn wäre zudem deutlich höher einzuschätzen, als wenn sich Fahrzeuge auf einer engen Fahrbahn begegnen. Wie bereits mehrmals beantwortet, wäre ein Haltverbot für die Kurvenbereiche denkbar, z.B. wenn der ZAH hier regelmäßig Probleme hätte. Allerdings gibt es noch immer die Aussage des ZAH, dass hier (auch im Vergleich zu anderen Straßen) keine Probleme vorliegen. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist hier theoretisch möglich, wenn der Ortsrat hier zustimmen würde und der Großteil der Anwohner sich ebenfalls dafür ausspricht. Dann darf aber in der ganzen Pestelstraße nicht mehr auf der Fahrbahn geparkt werden. Bewohnerparken ist rechtlich nicht möglich, zumal hier auch überwiegend Bewohner der Straße bzw. der angrenzenden Straßen parken. Das eingereichte Foto ist zudem aus einer sehr missverständlichen Perspektive heraus entstanden und zeigt beispielsweise nicht den Carport, welcher neben dem zu vermeidenden Parken im Einmündungsbereich, die Ursache für das Halteverbot ist. Diese Gründe sind ebenfalls mehrfach mitgeteilt worden.

 


 


 

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