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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Stock berichtete von der Situation vor Ort. Das Wasser der Syke Quelle trete nicht mehr aus dem Brunnen an der Hildesheimer Straße aus, sondern bahne sich seinen Weg, aufgrund eines vermuteten Schadens in der Verrohrung, über das Grundstück hinter der B1 über den Parkplatz der Wohnanlage Hildesheimer Straße 30. Der Parkplatz sei in der Folge durchgehend überflutet. Das Problem in der Vergangenheit sei immer die Zuständigkeitsfrage gewesen. Die Rohrleitung liege auf einem Privatgrundstück. Herr Scholz habe dankenswerterweise ein Treffen mit allen Beteiligten organisiert. Hier habe man sich ein weiteres Vorgehen überlegt. Das Problem sei gewesen, dass das Grundstück hinter der B1 an eine Firma aus Hannover verkauft worden sei, welcher ihrer Unterhaltungsverpflichtung jedoch nicht nachkomme. Die Sparkasse, als Immobilienverwaltung des Objekts Hildesheimer Straße 30, habe bereits juristische Schritte gegen dieses Unternehmen eingeleitet. Der Grund, wieso das Wasser nicht durch die Rohrleitung zum Brunnen laufe, sei unbekannt. Vor ein paar Jahren habe es sich um eine einfache Verstopfung gehandelt, welche schnell behoben werden konnte. Ob diesmala jedoch die Rohrleitung durch das Befahren des Grundstücks mit schwerem Gerät beschädigt worden sei, solle nun über eine Kamerabefahrung durch die SEHi festgestellt werden.
Herr Scholz berichtete, dass die Stadt hier angeboten habe, als Vermittler aufzutreten, da diese insbesondere einen Vorteil durch ihre Kontakte zu SEHi habe. Hierdurch solle der Immobilienverwaltung der Zugang erleichtert werden. Dies habe die Stadt im Anschluss an den Ortstermin auch getan und einen Kontakt zur SEHi hergestellt. Die SEHi habe sich dazu bereit erklärt, eine Befahrung mit einer Rohrkamera vorzunehmen. Zudem habe der Bauhof angeboten, die eingewachsene Klappe an der B1 unkompliziert freizuschneiden. Dies sei ebenfalls mittlerweile erledigt worden. Der aktuelle Sachstand sei nun, dass darauf gewartet werde, dass die Sparkassen Immobilienverwaltung mithilfe der SEHi die Kamerabefahrung durchführe.
Herr Eggers fragte, ob es nicht möglich sei, eine neue Leitung zu verlegen und ob das obere Grundstück noch der Sparkasse gehöre.
Herr Scholz antwortete, dass dies nicht möglich sei, da das obere Grundstück an eine Firma aus Hannover verkauft worden sei. Diese reagiere jedoch nicht auf Versuche der Kontaktaufnahme. Selbst der Anwalt der Sparkasse sei am Foyer des Firmensitzes abgewiesen worden. Auch öffentlicher Druck interessiere die Firma nicht, da diese von außerhalb komme.
Herr Brandes sagte, dass er dies bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehen könne, dass er aber der Meinung sei, dass es sich hierbei um eine Gefahrensituation handele und die Stadt somit die Möglichkeit habe im Rahmen einer Ersatzvornahme die sofortige Vollziehung unter Wahrung einer Frist anzuordnen. Die Kosten seien dann gegenüber der Firma geltend zu machen.
Herr Herbst sagte, dass von dem Wasser keine Gefahr ausgehe und dieser Ansatz deshalb nicht sinnvoll sei. Es handele sich hierbei um eine reine nachbarrechtliche Auseinandersetzung.
Herr Bruns sagte, dass dies deshalb normalerweise auch kein Ortsratsthema sei, es gehe dem Ortsrat an der Stelle jedoch darum, dass das Wasser aus dem Brunnen wieder fließe.
Herr Dr. Stock sagte, dass die Stadt im Jahr 2010 über den Fachbereich Bau- und Ordnungsangelegenheiten tätig geworden sei.
Herr Scholz antwortete, dass es den Fachbereich heute nicht mehr in der Form gebe und auch nicht mehr nachvollziehbar sei, was die damaligen Rahmenbedingungen gewesen seien, welche dies ermöglicht hätten. Die Sparkasse müsse an dieser privatrechtlichen Angelegenheit nun einfach tätig werden.