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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bettels referierte die Vorlage.
Herr Lenz merkte an, dass man nicht wissen könne, ob der Landkreis überhaupt Interesse an den genannten Grundstücken hätte.
Frau Döring merkte an, dass das Grundstück an der Speicherstraße/Marheinekestraße nicht im Eigentum der Stadt stünde. Weiterhin erachte der Landkreis selber das Grundstück nicht als geeignet für eine neue Berufsschule. Das Gebiet solle man eher für den Ausbau von SVHi und RVHi reservieren. Der Standort unter 3. Sei ebenso ungeeignet, da die technischen Gegebenheiten vor Ort nicht gut genug seien für die Errichtung einer Berufsschule. Besonders die Entwässerung des Grundstücks sei kritisch. Das Grundstück unter 2. sei denkbar.
Herr Brinkop betonte, dass der Kreis die Aufgabe der Standortsuche erledigen müsse. Die Stadt könne ja nicht die Aufgaben des Landkreises übernehmen. Zumal die Grundstücke nicht im Besitz der Stadt lägen. Herr Brinkop sehe hier den Kreis in der Handlungspflicht.
Frau Brouër merkte an, dass das Grundstück unter 3. bereits in den Flächennutzungsplan durch den Beschluss des Rats aufgenommen worden sei. Dort sei für diese Fläche eine Kombination aus Freiraum, Entwicklung und Regenrückhaltebecken vorgesehen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hildesheim spricht sich dafür aus, dem Landkreis Hildesheim folgende Flächen ganz oder teilweise für die Errichtung von Berufsbildenden Schulen zur Verfügung zu stellen.
1. Das im Eigentum der Energieversorgung Hildesheim mbH & Co. KG befindliche Grundstück Speicherstraße/Marheinekestraße,
2. MU-Gebiet im Bereich des Bebauungsplans HO 74 „Nordöstlich des Berliner Kreisels",
3. die zu Retentionszwecken geplante Parzelle nördlich der bestehenden Werner-von-Siemens-Schule.
Dazu werden der Oberbürgermeister, die Vertreter des Rates der Stadt Hildesheim in den zuständigen Beschlussgremien der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG bzw. der Stadtwerke Hildesheim AG beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung zu treffen, bzw. vorbereiten, soweit es die zu Ziffer 1. genannte Fläche betrifft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig abgelehnt