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Auszug - Ortsbildmaßnahmen  

Sitzung des Ortsrates Ochtersum
TOP: Ö 10
Gremium: Ortsrat Ochtersum Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 13.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ortsgemeinschaftshaus Ochtersum
Ort: 31139 Hildesheim, Konrad-Adenauer-Str. 9
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Schiedeck informierte über die weiteren Entwicklungen bei den Hochhäusern der gbg Wohnungsbaugesellschaft Hildesheim AG. Die Arbeiten in dem ersten Strang des ersten Hochhauses seien bereits vorangeschritten. In einem anderen Strang würden aktuell die letzten Bewohner ausziehen. Es sei allen gekündigten Mieterinnen und Mietern, welche weiterhin in Hildesheim wohnen wollen, eine Wohnung angeboten worden. Dieses Angebot sei genutzt worden und es sei hier konfliktfreier vonstatten gegangen, als sich dies ursprünglich abgezeichnet habe. Die gbg habe jedoch nicht sicherstellen können, dass jede Mieterin und jeder Mieter ihre bzw. seine vorherige Wohnung wiederbekommen kann. Hier spiele eine Rolle, dass nach der Grundrenovierung bei jeder einzelnen Wohnung dafür Sorge getragen werden müsse, dass hier nur Menschen mit einem entsprechenden Berechtigungsschein einziehen würden. Es habe zwischenzeitlich eine nicht unerhebliche Anzahl an Bewohnerinnen und Bewohnern ohne eine solche Berechtigung gegeben. Hier gebe es gesetzliche Vorgaben, welche die gbg erfülle. Es seien keine Verzögerungen im Baufortschritt festzustellen.

 

Frau Warsewa sagte, dass es Menschen gegeben habe, welche mit einem solchen Berechtigungsschein eingezogen seien und dort auch ohne einen solchen weiterhin hätten wohnen können, wenn diese nicht gekündigt worden wären. Sie fragte, ob die gbg sich dazu geäußert habe, was mit diesen Menschen geschehen ist. Es habe seinerzeit die Zusicherung gegeben, dass ihnen ein angemessener Alternativwohnraum zur Verfügung gestellt werde.

 

Herr Schiedeck antwortete, dass dies nach Aussage der gbg so geschehen sei. Auch für Menschen ohne einen solchen Berechtigungsschein sei es möglich gewesen, Alternativwohnungen zu finden, wenn auch zu einem anderen Mietpreis. Dies halte er in diesem Fall jedoch auch für gerecht.

 

Frau Bellgardt sagte, dass sie es so verstanden habe, dass Menschen, welche im Besitz eines Berechtigungsschein seien, hier auf jeden Fall den Vorrang haben würden.

 

Herr Schiedeck stimmte dem zu. Es gebe jedoch kein Gewähr darauf, wieder in die identische Wohnung einziehen zu können.


 


 

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