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Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung des Ortsrates Ochtersum
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Ochtersum Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 13.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ortsgemeinschaftshaus Ochtersum
Ort: 31139 Hildesheim, Konrad-Adenauer-Str. 9
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dulle fragte, was mit der bereits häufig angesprochenen öffentlichen Grünfläche "An der Renne" geschehe und ob diese bald wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werde. Er empfinde dies als Ungleichbehandlung.

 

Herr Schiedek antwortete, dass die Stadtverwaltung ihm mitgeteilt habe, dass es keine unklaren Verhältnisse gebe. Der Ortsrat vertrete auch die Position, dass öffentlicher Grund logischerweise öffentlich zugänglich sein müsse. Er gehe davon aus, dass hier alles gesetzeskonform geregelt sei. Bei einem begründeten Verdacht auf das Gegenteil, habe jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, Anzeige zu erstatten.

 

Herr Bartels bat darum, neue Informationen an den Ortsrat weiterzugeben, sobald solche zur Verfügung stehen würden.

 

Herr Müller fragte, inwiefern die Stadt den Prüfauftrag des Ortsrats beantworte, ob Tempo 30 flächendeckend in Ochtersum eingerichtet werden könne.

 

Herr Scholz antwortete, dass dieser Prüfauftrag noch nicht abschließend bearbeitet worden sei.

 

Herr Ebert begrüßte die ausstehende Entscheidung, da in der Bundespolitik eventuell die StVO hinsichtlich der Regularien zu Tempo 30 Bereichen entschärft werden solle, sodass den Kommunen bessere Möglichkeiten zur Mitbestimmung zur Verfügung stehen würden. Aktuell seien die Voraussetzungen zur Umsetzung von Tempo 30 noch relativ hoch.

 

Herr Hielscher fragte, ob der Ortsrat dahinter stehen würde, Banner mit Hinweisen für Rücksichtnahme gegenüber Radfahrern an den Serpentinen aufzuhängen. Er sei diesbezüglich bereits auf den Vorsitzenden der Verkehrswacht zugegangen. Es gehe auch noch darum, einen sicheren Standort für die Banner zu finden.

 

Herr Wiltzsch sagte, dass der Verkehrssicherheitsberater bei der Polizei, Herr Koplin, in vielen Gremien und so auch Vorsitzender der Verkehrswacht in Hildesheim sei. Einen Ort zum Aufhängen der Banner zu finden, sei nicht so einfach und bedürfe dem Erfüllen gewisser Kriterien, damit diese sicher hängen würden. Nach einem solchen Ort werde derzeit noch gesucht und Herr Koplin werde sich dann auch nochmals mit Herrn Hielscher in Verbindung setzen, ob und wie die Umsetzung möglich sei.

 

Herr Hielscher fragte, ob eine zweite Verkehrszählung in der Kurt-Schuhmacher-Straße möglich sei. Es gehe ihm darum, hier insbesondere den Streckenabschnitt zwischen dem Restaurant Artos und der Sparkasse mit in die Zählung auzunehmen. Der Hintergrund sei, dass er vermute, dass die Fahrzeuge aus Barienrode bzw. Diekholzen nicht alle den HIT Markt als Ziel hätten, sondern dass es sich hierbei um Durchgangsverkehr handele. Für das Messgerät würden sich die Straßenlaternen 47 und 48 anbieten.

 

Herr Schiedeck antwortete, dass dies auch seinen Beobachtungen entspreche. Er könne dies natürlich im Ortsrat anregen.

 

Herr Hielscher sagte, dass der Stadtteil Marienburger Höhe/Galgenberg eine neuen Velo-Route plane und fragte, inwiefern sich der Ortsrat dafür einsetzen könne, dass diese auch nach Ochtersum führe, um hier attraktiver für studentischen Wohnraum zu sein.

 

Herr Scholz antwortete, dass es sich bei der Velo-Route um eine Maßnahme des Verkehrskonzeptes Hildesheimer Süden handele, welche über das gesamte Stadtgebiet Hildesheims geplant sei.

 

Herr Hielscher fragte, ob es möglich sei, die Wanderbaumallee in die St.-Godehard-Straße zu stellen.

 

Herr Schiedeck antwortete, dass dies mit der Gruppe Architects for Future abgestimmt werden müsste. Diese hätten in der Vergangenheit gesagt, dass sie eher Standorte in der Innenstadt bevorzuge. Er verspreche sich deshalb keine großen Erfolgsaussichten.

 

Herr Hielscher fragte, ob der Ortsrat ein Interesse an einer gemeinsamen Ortsbefahrung mit dem Fahrrad zum Austausch über problematische Stellen hätte.

 

Herr Schiedeck sagte, dass dies etwas sei, was vor Corona eine lange Tradition gehabt habe und sich hier der Ortsrat intern abstimmen werde.

 

Eine Bürgerin sagte, dass sie das Gefühl habe, dass eher mehr Veranstaltungen in der Aula bzw. der Sporthalle stattfinden würden, sodass es eine Zunahme des Verkehrs gebe. Zudem habe der Arbeitgeber in der Schlesierstraße einen recht großen Fuhrpark, welcher auch noch weiter wachse. Dieser würde in der Schlesierstraße und in den Nebenstraßen viele Parkplätze besetzen. Sie fragte, wieso dies so sein könne. Außerdem fragte sie, wie lange auf dem Schulhof abends laut gespielt werden dürfe.

 

Herr Schiedeck antwortete, dass dies erlaubt sei. Es stehe jedem offen, einen freien Parkplatz zu nutzen. Auf dem Schulhof würden die selben Lärmschutzregeln gelten, wie im allgemeinen öffentlichen Raum, sodass ab 22:00 Uhr eine Nachtruhe gelte. Das Thema sei bereits in der letzten Sitzung besprochen worden. In der Folge seien neue Schilder mit deutlichen Piktogrammen zu den Nutzungsregeln des Schulhofs aufgestellt worden.

 

Frau Bellgardt sagte, dass sie den Eindruck habe, dass die neuen Schilder bereits ihre Wirkung zeigen würden und es auch nach Berichten von Anwohnern deutlich ruhiger geworden sei. Davon abgesehen, müsse man mit Lärm rechnen, wenn man in das direkte Umfeld einer Schule ziehe.

 

Herr Steinemann sagte, dass der Lärm auf dem Schulhof "Geräusche des Lebens" seien und er eher über die Intoleranz schockiert sei, auch wenn es sicherlich schwarze Schaafe gebe. Er sei jedoch grenzenlos weit entfernt davon, Jugendlichen und Kindern das Ballspielen im öffentlichen Raum zu verbieten. Da dies eine freiheitliche Gesellschaft sei, habe man die entstehenden Geräusche zu akzeptieren und zu tolerieren, solange das Ballspielen im Rahmen der offiziellen Zeiten stattfinde.

 

Anmerkung zum Protokoll:

 

Bezüglich der öffentlichen Grünfläche "An der Renne": Aufgrund der Beschwerden gab es durch die Verwaltung eine Kontrolle aller Grenzüberschreitungen und nicht bebauungskonformen Nutzungen in der Grünanlage. Alle Anwohnerinnen und Anwohner wurden dazu aufgefordert, die Grenzüberschreitungen zurückzubauen. Alternativ wurde ein privatrechtlicher Patenschaftsvertrag angeboten. Ein Anlieger hat das Angebot angenommen, die anderen Anliegerinnen und Anlieger haben zurückgebaut. In dem Patenschaftsvertrag sind die Regelungen des Bebauungsplans aufgenommen, gegen das geltende Baurecht wird nicht verstoßen. Der Vorwurf der Ungleichbehandlung wird entschieden zurückgewiesen, denn grundsätzlich hat die Stadt die Möglichkeit, privatrechtliche Verträge abzuschließen. Bezüglich des alten Zauns in der Hecke gibt es eine Sonderregelung. Dieser darf nicht erneuert werden und wird langfristig entfallen.

 


 


 

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