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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Lang fragte, wieso die FFH Prüfung noch nicht durchgeführt worden sei, wenn ein negatives Ergebnis bedeuten würde, dass sich die Stadt die hohen Ausgaben hätte sparen können.
Herr Münter antwortete, dass Frau Brouër in ihrem Eingangsstatement auf die Frage eingehen werde.
Frau Steinmann sagte, dass sich die Rahmenbedingungen verändert hätten und deshalb die Frage gestellt werden müsse, ob das Vorhaben weiterhin umgesetzt werden solle. Sie fragte, worin nach Auffassung der Verwaltung der "gesellschaftliche Wert" von Wohnbebauung auf dem Wasserkamp bestehe, wenn Wohneinheiten durch die sinnvolle Nutzung von Leerständen in der Stadt kostengünstiger und sehr viel umweltverträglicher zur Verfügung gestellt werden, sowie die Innenstadt belebter gestalten könnten. Außerdem fragte sie, wie die Verwaltung den personellen und finanziellen Aufwand für konkrete Maßnahmen der CO2-Reduktion, Entsiegelung, für Klima- und Artenschutzprojekte, sowie für Klimaanpassung beziffere?
Frau Döring antwortete, dass sich der gesellschaftliche Wert sich aus dem Wohnbedarf ergebe, welcher auch in dem Wohnraumversorgungskonzept 2019/20 dargestellt worden sei und weiterhin bestehe. Auf dieser Grundlage würde die Stadt die Wohneinheiten im Wasserkamp und auf dem Phoenixgelände bauen. Der Wohnbedarf könne nicht nur in den Leerständen abgedeckt werden und die hier geplanten Wohneinheiten seien in Bezug auf die Fluktuationsreserven, welche man in einer Stadt brauche, gänzlich irrelevant. Es sei rechnerisch ermittelbar, welcher Wohnbedarf an verschiedenen Wohnformen bestehe, damit das Grundrecht auf Wohnen für alle Menschen der unterschiedlichen sozialen Schichten gewahrt werde.
Frau Steinmann sagte, dass das Vorhandensein von unversiegelter Landschaft, Naturschutzgebieten, Erholungsgebieten, Luftqualität und Lärmreduktion in ihrem Wert nicht zu unterschätzen sei und auch zukünftig tendentiell noch wertvoller werden würde. Man solle sich deshalb genau überlegen, auf welche Kosten weiterer Wohnbedarf gestillt werde und ob es hierzu nicht Alternativen gebe.
Frau Döring stimmte zu, dass die Landschaft und die Natur einen Wert an sich hätten und es wichtig sei, wie die Stadt in diese eingebettet sei. Deshalb gebe es auch Methoden aus dem Umweltschutzbereich, wie mit Wasser, mit Freiraum im Außenbereich und in Siedlungen, sowie mit Kaltluftschneisen und Naturschutz- bzw. FFH Gebieten umzugehen ist. Die Verwaltung bearbeite diese Fragen und nutze Kompensations- bzw. Vermeidungsmaßnahmen, um den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten und dennoch alle Ziele korrespondierend zu verbinden.
Frau Cappelmann fragte, ob es, aufgrund der allgemeinen Entwicklung in Deutschland, ein zu großes finanzielles Wagnis auf der Grundlage von bloßen Interessenbekundungen sei, ein so großes Baugebiet, wie den Wasserkamp, zu entwickeln und ob hierfür Steuererhöhungen erforderlich werden würden.
Frau Döring antwortete, dass ein solches Baugebiet nicht aufgrund bloßer Interessensbekundungen gebaut werde. Das Baugesetzbuch definiere in §1 deutlich die Planerfordernisse, worunter auch ein Bedarf an Wohnungen falle. Hierzu gebe es eine Bedarfsermittlung, welche nach dem aktuellen Stand der Technik und der Wissenschaft im Rahmen des Wohnraumversorgungskonzeptes aufgestellt worden sei. Sie sehe zudem keinen Grund, für eine solche Maßnahme Steuererhöhungen umzusetzen und dies sei auch keine Debatte, welche intern geführt werde.
Herr Münter ergänzte, dass die Vorlage nach den Osterferien am 17.04.2024 auch im Finanzausschuss behandelt werde, in welchem explizit auf das Thema Wirtschaftlichkeit eingegangen werde.
Herr Retelsdorf bat darum, seine vorab eingereichte Frage in Zusammenhang mit dem Änderungsantrag der SPD im Rahmen des Vortrags zu behandeln.
Frau Schupp fragte, ob das Gremium glaube, dass es eine seriöse Grundlage gebe, auf welcher die weitere Planung aufgebaut werden könne. Der derzeitige Planungsstand sei lückenhaft und wirtschaftlich zweifelhaft. Die Mobilitäts- und Umweltschutzkonzepte seien zudem nicht zufriedenstellend und unrealistisch gestaltet.
Frau Döring antwortete, dass es nicht darum gehe, ob sie an die Planung glaube, sondern dass sie überzeugt von der fachlichen Korrektheit sei, da diese in einem intensiven öffentlichen Beteiligungsprozess mit umfangreicher Fachkompetenz und -expertise erstellt worden sei. Das Naturschutzgebiet gehöre nicht zum räumlichen Geltungsbereich des Rahmenplanes, müsse jedoch betrachtet und in den Bezug genommen werden. Die Betretung sei bereits über die Verordnung geregelt und dürfe nur auf den Wegen erfolgen. Es sei bereits jetzt schon so, dass dort viel zu viele Menschen in das Naturschutzgebiet hereingehen und es sei ihre klare Haltung, dass dies verhindert werden müsse. Dies sei durch die geplante Neugestaltung und die Pufferzone möglich.
Herr Münter wies ergänzend darauf hin, dass sich der gesamte Stadtverkehr im Jahr 2025 aufgrund der Neuausschreibung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag grundlegend ändern werde. Die daraus resultierenden politischen Diskussionen werden sicherlich auch den Wasserkamp betreffen und müssten dann für den gesamten Stadtverkehr betrachtet werden.
Herr Warmbein fragte, ob es sinnvoll sei, das Baugebiet umzusetzen, wenn die verkehrliche Mehrbelastung der Marienburger Straße, welche ohnehin mit einem Anstieg der Verkehrszahlen zu kämpfen habe und zudem aktuellen Planungen zur Einspurigkeit unterliege, eine deutliche Verschlechterung der Lebensqualität zu erwarten habe. Er habe den Eindruck, dass die Lasten zwischen den einzelnen Stadtteilen nicht gleichmäßig verteilt seien.
Frau Döring antwortete, dass sie es nicht solide finde, wenn hochgerechnete Zahlen als Argument genutzt werden würden. Die Verwaltung wisse, dass die Marienburger Straße leistungsfähig genug sei, um diesen Verkehr noch aufnehmen zu können und dies sei der Maßstab in der Betrachtung.
Herr Münter wies darauf hin, dass auch in anderen Stadtteilen verkehrliche Mehrbelastungen zu finden seien. So zum Beispiel durch den Bau des Ostends oder des GAZ der Oststadt oder die Monoklärschlammverbrennungsanlage im Hafen. Diese Abwägungen der Vor- und Nachteile seien das politische Tagesgeschäft eines jeden Ratspolitikers. Er habe nicht den Eindruck gehabt, dass dies bei der Entscheidung zum Wasserkamp anders gewesen sei.
Frau Meuschke fragte, wieso das Grundstück am Südfriedhof zuerst bebaut werden solle. Hier fehle die gesamte Infrastruktur. Am Roten Steine gebe es bereits jetzt Verkehrsprobleme. Außerdem befürchte sie, dass die zusätzliche Versiegelung die Grundwasserproblematik verschärfe.
Frau Döring antwortete, dass dies so nicht richtig sei. Es solle zunächst der Bauabschnitt südwestlich der Marienburger Straße erschlossen werden. Warum dies sinnvoll sei, werde Frau Brouër anhand der Karte in ihrer Präsentation aufgreifen.
Herr Harms fragte, wie die vielen radikalen Veränderungen, welche sich laut Wirtschaft, Wissenschaft und Politik während der teils jahrzehntelangen Planung zum Wasserkamp ergeben hätten, berücksichtigt werden würden und wie die Ratsmitglieder gedenken würden, mit dieser Situation umzugehen.
Herr Münter antwortete, dass dies die Diskussion des Gremiums im späteren Verlauf der Sitzung ergeben werde.
Frau Schupp fragte, wie den Bürgerinnen und Bürgern garantiert werde, dass vor dem Hintergrund der nebulösen Planungen, wichtige Erwartungen der Ökologie und Nachhaltigkeit nicht erfüllt werden würden. Die Finanzierung der hierfür erforderlichen Maßnahmen seien in dem Konzept nicht enthalten.
Herr Münter antwortete, dass sich der Ausschuss aktuell noch im Bereich der Rahmenplanung befinde. Die genauere Ausgestaltung folge erst in einem späteren Schritt. Die Stadt sei hier außerdem selbst Investor und Vermarkter und sei sehr daran gelegen, die durch den Rat bzw. den Bebauungsplan eigens auferlegten Regeln einzuhalten.
Frau Döring ergänzte, dass die Stadt hier in den meisten Bereichen nicht von Dritten abhängig sei und hier keine unerwartbaren Änderungen der Rahmenbedingungen zu befürchten seien.