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Auszug - Anfrage der CDU Fraktion: Fahrradfreundlicher Belag Lucienförderstraße/Godehardsplatz/Gelber Stern  

Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt
TOP: Ö 11
Gremium: Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Grundschule Alter Markt
Ort: Alter Markt 70, 31134 Hildesheim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Schramm stellte die Anfrage der CDU Fraktion vor. Sie schlug vor, eine Art Fahrradstreifen durch das Bearbeiten der Pflastersteine herzustellen.

 

Herr Scholz antwortete, dass er Herrn Kreßmann auf seine Anfrage bereits schriftlich geantwortet habe und stellte die wesentlichen Inhalte mündlich dar.

 

Frau Schramm und Herr Lenfers äußerten ihre Unzufriedenheit darüber, dass an dieser Stelle der Denkmalschutz als möglicher Hinderungsgrund genannt werde.

 

Herr Lenfers schlug vor, nach dem Vorbild des Neustädter Marktes eine Fugenversieglung vorzunehmen, um den Untergrund zu verbessern.

 

Der Ortsrat unterstützte diese Idee.

 

Anmerkung zum Protokoll:

 

Schriftliche Antwort vom 23.10.2023 auf Herrn Kreßmanns Anfrage:

 

Die Pflasterflächen ausgewählter, vorhandener Querungsmöglichkeiten bzw.  -stellen im Bereich Gelber Stern/Godehardsplatz nach dem Vorbild der plan gefrästen und verfüllten Kopfsteinpflasterung in Wismar so umzugestalten, dass eine Querung der Fahrbahn für mobilitätseingeschränkte Menschen komfortabler ermöglicht werden kann, ist technisch grundsätzlich machbar.

 

Nach dem jetzigen Kenntnisstand ist eine Bearbeitung in der vorhandenen, verlegten Oberfläche technisch nicht möglich. Zur Erläuterung:

 

Aufgrund der Materialeigenschaften der historischen Pflasterung im Bereich der Straße „Gelber Stern“ aus dem feinkörnigen schwarzem Basalt, würde zur Herstellung einer planebenen und gut begehbaren Oberfläche das vorhandene Pflaster aus der Fläche ausgebaut und maschinell bearbeitet werden müssen. Der einzeln entnommene Stein würde an seiner Oberfläche um ca. 3,00 cm abgesägt werden (um auf diese Weise Abrundungen der Oberflächen durch das Polieren der Reifen und vorhandene Unebenheiten auszugleichen). Anschließend könnte man den Stein flammen, wodurch die plan gesägte Oberfläche eine ausreichende Rauigkeit erhält. Da die Pflasterflächen aus Basalt aufgrund der Überrollungen der Reifen sehr stark poliert worden und dadurch sehr glatt sind, ist nicht auszuschließen, dass die Pflastersteine möglicherweise nach einer Liegezeit, ggf. von wenigen Jahren, trotz der vorher beschriebenen Bearbeitung, wieder sehr glatt werden könnten.

Hierzu fehlen im Hause Informationen zu dem dort verbauten Basaltpflaster, welches unbekannter Herkunft und unbekannten Alters ist, sowie die Untersuchungen und Nachweise zur Polierresistenz. Nach dem Herstellen einer ebenen Fläche, könnte die Fahrbahn zu einem unsicheren und rutschigen Untergrund für mobilitätseingeschränkte Menschen, Fußgänger, Auto- und Radfahrer werden. Dies würde in besonderem Maße bei Nässe auftreten und zudem durch die dort vorhandene Steigung zu Einschränkungen in der Verkehrssicherheit führen.

 

Die Kosten nur für eine solche Bearbeitung - ohne Aus- und Einbau - liegen nach Auskunft aus der Natursteinbranche bei ca. 50,- bis 70 €/m² (netto). 

 

Alternativ kann und sollte in den Querungsstellen das vorhandene Pflaster partiell aufgenommen werden und durch ein ebenes Natursteinpflaster in ähnlicher Färbung (z.B. gespaltener Andesit - wie in der Kreuzstraße) ersetzt werden. Das „Neumaterial“ ist in der Anschaffung ähnlich teuer wie das gebrauchte Material. Der Vorteil ist hier aber, dass es für diese Baustoffe die entsprechenden Eignungsnachweise durch die Natursteinindustrie gibt und man den baulichen Zwischenzustand vermeidet.

 

Die Maßnahmen müssten mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden.

 

Inwiefern sich eine solche bauliche Maßnahme über die Umsetzung einer barrierefreien Querung hinaus auch für die Umsetzung einer Velo-Route eignet, wird sicherlich im Rahmen der angedachten Machbarkeitsstudie im Rahmen der Bewerbung für das Programm „Klimaschutz durch Radverkehr“ behandelt werden. Die Machbarkeitsstudie ist für den Zeitraum 2024-2026 geplant. Bezüglich des zeitlichen Horizonts müssten ohnehin die angedachten Maßnahmen im Fördergebiet Neustadt berücksichtigt werden, um hier eine Koordination der Baustellen sicherstellen zu können.


Beschluss:

 

Der Ortsrat bittet die Verwaltung darum, die Fugen der Kopfsteinpflasterung in der Lucienvörder Straße/Gelber Stern/Brühl/Hinterer Brühl nach dem Vorbild des Neustädter Marktes mit einem geeigneten Material so aufzufüllen, dass der Fahrbahnbelag radfahrerfreundlicher gestaltet ist.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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