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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Ostfeld fragte, warum der Pferdeanger zum Wohnen ein Auslaufmodell sei, dort aber trotzdem Containerlandschaften für Flüchtende geplant seien.
Herr Domning antwortete, dass es eine baurechtliche Regelung gebe, die auf eine Lärmbelastung abziele. Die Lärmbelastung werde berechnet, in dem mit Hilfe einer Karte geschaut werde, welche Lärmpegel in der Nähe des Gebietes seien. Hier gebe es zum Beispiel eine vielbefahrene Bundesstraße, ein Werk, das sich mit Bauschutt und Recycling beschäftige und eine vielbefahrene Eisenbahnstrecke. Bei Zusammenrechnen der Lärmpegel sei es am Pferdeanger zu laut um dort zu wohnen, auch wenn der Lärmpegel oftmals als nicht so schlimm empfunden werde. Durch die rechtliche Regelung seien die Möglichkeiten des Ortsrates allerdings begrenzt. Die Unterbringung von Flüchtenden in Containerlandschaften sei auch nur temporär möglich, diese dürfen maximal acht Jahre dort aufgestellt werden. Zusammenfassend habe die Lage den baurechtlichen Status einer Grünanlage, eine Kita und ein Hundeplatz können andere Lärmpegel aushalten, aber dauerhaftes Wohnen sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Herr Bock ergänzte, dass sich der Ortsrat gegen den Hundepatz gewehrt und versucht habe das Containerdorf woanders versetzen zu lassen, so dass am Pferdeanger richtiger Wohnbau betrieben werden könne. Gegen die gesetzliche Regelung käme man jedoch nicht an.
Frau Zuncker sagte, dass sie als Anwohnerin am Pferdeanger einen Bestandschutz habe und fragte, ob man ihr den entziehen könne oder dieser bestehen bleibe.
Herr Domning antwortete, dass er die Frage juristisch nicht beantworten könne. Sein Kenntnisstand sei aber, dass solange sie hier wohne, man ihr nicht kündigen werde. Der Bestandschutz sei an sie als Person geknüpft.
Frau Kästner fragte, ob die Büsche am Häuschen zum Ablesen der EVI dieses Jahr geschnitten worden sei.
Frau Ostfeld antwortete, dass der Weg dahin freigeschnitten wurde, hierfür allerdings 250 € pro Familie gezahlt werden müsse, da es nun einen Hausmeister für den Pferdeanger gebe, welcher diese Aufgabe erledige. Sie befand, dass die Kosten zu hoch seien.
Herr Domning fragte nach, ob nochmal vorgekommen sei, dass Bäume vom Bahndamm umgefallen seien.
Frau Ostfeld antwortete, dass dies nicht nochmal passiert sei, jedoch Bäume in die Leitungen wachsen würden und es deshalb ständig Störungen gebe, gegen welche nichts unternommen werde.
Eine Mitarbeiterin der Kindertagesstätte Pferdeanger fragte, ob die zwei Pferde, welche zum Anger gehören, bleiben dürfen.
Frau Ostfeld entgegnete, dass diese schon seit vielen Jahren nicht mehr bleiben dürften. Deswegen wäre das Ordnungsamt schon gekommen.
Herr Frank fragte:
a) warum der Ortsrat am 30.11. für eine Flüchtlingsunterkunft in der Nordstadt gestimmt habe, obwohl alle Zahlen, welche in der Ratsvorlage erläutert seien, dagegensprechen würden.
b) Ob der Ortsrat eine Abstimmung durchführen könne, die gegen zukünftige Flüchtlingsunterkünfte in der Nordstadt sei, um eine dauerhafte Überforderung von Erziehern, Sozialarbeitern und Ehrenamtlichen vorzubeugen und um das Entstehen von Parallelgesellschaften zu verhindern. Auch vor dem Hintergrund, das Integrationsfonds und Fördermitteltöpfe dauerhaft gekürzt werden und sich andere Stadtteile in der Integrationsarbeit kaum beteiligt haben.
c) Ob es Überlegungen über eine dauerhafte Überwachung des Bahnhofsplatzes und der Ohlendorfer Brücke gebe oder die Errichtung einer Waffenverbotszone geprüft werde.
Herr Domning antwortete, dass
a) die Nordstadt sich aus der Frage nicht rausziehen könne. Wenn man sich mögliche Plätze der ganzen Stadt anschaue, sei dieser Platz technisch gut geeignet, da Anschlüsse an das Strom- und Wassernetz bereits vorhanden seien. Zudem habe man in der Nordstadt bereits unterschiedliche Initiativen und Fachkräfte, die bereits Erfahrungen mit der Aufnahme und Integration von Geflüchteten `haben. Da die Nordstadt aber bereits stark ausgelastet sei, habe die Verwaltung zugesagt, dass die Beschulung unter anderem in anderen Stadtteilen stattfinde. Selbst wenn man sagen würde, man wolle keine Flüchtlingsunterkunft hier haben, würde es vermutlich trotzdem geschehen und dann würde man nicht mehr gefragt werden, daher sei ein kooperatives Handeln immer besser.
b) in Fragen bezüglich der Unterbringung von Flüchtenden habe der Ortsrat kein Beschlussrecht, sondern lediglich ein Anhörungsrecht.
Herr Meißner antwortete, dass
c) für den Bahnhofsplatz die Bahnpolizei zuständig sei. Über die Ohlendorfer Brücke würde er sich nochmal informieren.
Herr Zeuch erkundigte sich, ob er in Erfahrung bringen könne, wo sämtliche Versorgungsleitungen installiert seien. Zudem gab er den Hinweis, dass ein Wegweiser noch auf das ehemalige Gebäude des Straßenverkehrsamtes weisen würde und entfernt werden müsse.
Herr Domning riet ihm sich an das Baudezernat der Stadt Hildesheim zu wenden, die Informationen über die Versorgungsleitungen stehen vermutlich bereits digital zur Verfügung.