Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen  

Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt
TOP: Ö 23
Gremium: Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 28.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Grundschule Alter Markt
Ort: Alter Markt 70, 31134 Hildesheim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Voß (SEHi) teilte anhand der sich im elektronischen Anhang befindlichen Präsentation mit, welche Möglichkeiten zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes am Eselgraben bestehen würden. Die Böschung im gekennzeichneten Bereich sei laut einem Gutachten nicht standsicher, sodass hier Maßnahmen zur Böschungssicherung notwendig seien. Außerdem müsse die SEHi den alten Mischwasserkanal entfernen, welcher bei dem Hochwassser 2017 geborsten sei. Es sei bereits ein neuer Kanal in einer Alternativtrasse verlegt worden. Die Böschung müsse mithilfe von Spundwänden dauerhaft gesichert werden und die Stadt sei dazu verpflichtet, dies umzusetzen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass ein Hochwasser, welches über einige Tage anhalte und dann schnell ablaufe, die Böschung mit sich reiße. Es gebe hier zwei Möglichkeiten, die baulichen Maßnahmen an der Böschung vorzunehmen. Die erste sei, über eine Behelfsbrücke von der Wasserseite an der Böschung zu arbeiten. Diese Methode sei jedoch sehr aufwändig, langwierig und teuer, sowie ein schwerer ökologischer Eingriff. Die zweite Möglichkeit sei, sich einen Zugang von der Landseite, über das direkt angrenzende Grundstück, zu verschaffen. Dies würde bedeuten, das betroffene Grundstück zu kaufen. Hierbei würde alleine durch die nicht zu erstellende Zuwegung über eine Behelfsbrücke ein Kostenvorteil von rund einer Millionen Euro entstehen. Zudem würden sich auf diesem Weg weitere bauliche Optionen zur Böschungssicherung eröffnen.

 

Herr Kreßmann fragte, ob es noch weitere Alternativen gebe, welche geprüft wurden. Er stelle sich vor, die Bauarbeiten von einer Bauinsel aus zu verrichten und vom Eselgraben aus zu arbeiten.

 

Herr Dr. Voß antwortete, dass dies die erste Option gewesen sei, welche geprüft wurde. Hierzu müsste mithilfe von tausenden von Tonnen an Wasserbausteinen der Eselgraben abgeschnitten und trockengelegt werden. Dies sei mit einem extrem hohen Aufwand und hohen Kosten verbunden. Die Option des Grundstückserwerbs sei um ein Vielfaches günstiger und besser umzusetzen.

 

Herr Dr. Eckardt sagte, dass er es so verstanden habe, dass die Fließgeschwindigkeit bei Hochwasser und der Böschungswinkel das Problem seien. Der Böschungswinkel sei im weiteren Verlauf ähnlich steil ausgeprägt und es stelle sich die Frage, wie mit der Böschung, über den in der Präsentation rot markierten Bereich hinaus, umgegangen werde, beziehungsweise, ob es ein Konzept hierfür gebe, oder ob es explizit nur um diese Akutmaßnahme gehe.

 

Herr Dr. Voß antwortete, dass es nur um diese Akutmaßnahme gehe, da hier eine akute Gefahrensituation bestehe, sollte es zu einem Hochwasser kommen. Der weitere Verlauf des Eselgraben im Bereich des Johannesfriedhofs sei unproblematisch und hiervon gehe keine Gefahr aus. Der Kanal laufe dort auch landeinwärts weiter.

 

Frau Schramm fragte, ob es möglich wäre, sich einen Zugang über den hinteren Teil des Friedhofs zu verschaffen.

 

Herr Dr. Voß antwortete, dass es eine direkte Grenze zu dem Grundstück an der Böschung gebe, sodass man in jedem Fall auf das Grundstück müsse und das Einverständnis des Grundstückeigentümers benötige.

 

Frau Schramm fragte, ob hierzu ein Kauf notwendig sei. Sie könne sich anderweitige Optionen vorstellen. Außerdem fragte sie, ob es möglich sei, das Problem privatwirtschaftlich zu beauftragen.

 

Herr Dr. Voß antwortete, dass er nicht für die Stadt sprechen könne. Jedoch sei die Situation so, dass die Stadt in der Pflicht sei, sich als Grundstückseigentümerin des Eselgrabens und der Böschung, zeitnah um deren Sicherung zu kümmern. Er wolle nicht ausschließen, dass es im Detail noch weitere Möglichkeiten gebe. Die Stadt sei aufgrund des Gutachtens dafür verantwortlich zu handeln und tue dies auch bereits. So seien bereits Messpunkte eingerichtet worden, welche regelmäßig abgefahren werden würden.

 

Herr Kreßmann fragte, von wann das Gutachten sei.

 

Herr Dr. Voß antwortete, dass dies relativ neu sei, er meine, aus dem Jahr 2022.


 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Sicherung Eselgraben (763 KB)      
Seitenanfang