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Auszug - Bebauungsplan HM 43 "Hohnsenhof" und Örtliche Bauvorschrift HM 43 "Hohnsenhof/Renatastraße" - Satzungsbeschlüsse  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 27
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
23/466 Bebauungsplan HM 43 "Hohnsenhof" und Örtliche Bauvorschrift HM 43 "Hohnsenhof/Renatastraße" - Satzungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Räbiger referierte die Vorlage.

 

Herr Bettels merkte an, dass er der Vorlage nicht zustimmen werde. Er hinterfragte weiterhin die geringe Parkplatzzahl.

 

Aike Vathauer teilte mit, dass die Fraktion Die Linke der Vorlage nicht zustimmen werde.


Beschluss:

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zu den in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen/Bedenken" zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt beziehungsweise nicht berücksichtigt.

 

Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zu den Eingaben in der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)" zur Kenntnis genommen und / oder berücksichtigt bzw. zurückgewiesen und verworfen sowie weitergegeben.

 

Die Stellungnahmen aus der Betroffenenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zu den Eingaben in der Betroffenenbeteiligung gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB)" zur Kenntnis genommen.

 

Der Bebauungsplan HM 43 „Hohnsenhof" und die Örtliche HM 43 „Hohnsenhof/Renatastraße" werden gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beziehungsweise gemäß § 84 Absatz 1 bis 4 Niedersächsische Bauordnung (NbauO) in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Begründungen zu dem Bebauungsplan und der örtlichen Bauvorschrift werden beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich mit:

42 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen   

1 Enthaltung

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