Stadt Hildesheim

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Auszug - Kauf von Geschäftsanteilen an der Volkshochschule Hildesheim gGmbH (VHS)  

Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Stadt Hildesheim Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
23/484 Kauf von Geschäftsanteilen an der Volkshochschule Hildesheim gGmbH (VHS)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fuhrich, Svenja
Federführend:18 Fachkräfte, Smart City und Beteiligungen Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Eckardt referierte die Vorlage.

 

Herr Wodsack erinnerte an die Haushaltsberatungen und die Einbringung des Haushaltes 2023. Die Thematik sei bereits dort ausgiebig diskutiert worden. Weiterhin wies er darauf hin, dass die aufschiebenden Bedingungen aus dem letzten Absatz des Beschlussvorschlages zunächst erledigt sein müssten, bevor man über eingesparte Haushaltsmittel verfügen könne. Er verwies darauf, die 300.000,- € Zuschuss für das Jahr 2024 zunächst im Haushalt zu belassen.

 

Herr Bettels teilte mit, dass die Stadt Hildesheim den Aufwand bezüglich der VHS von 300.000,- € auf 100.000,- € reduziere.

 

Nachfolgend hinterfragte Herr Bettels, warum die Stadt Hildesheim für die VHS etwas zahlen würde, aus seiner Sicht, sei dies vertraglich nicht notwendig. Weiterhin teilte Herr Bettels mit, dass der Volkshochschule Hildesheim e.V. von der Stadt Hildesheim sowie dem Landkreis Hildesheim insgesamt  175.000,- € erhalten würde. In diesem Zusammenhang hinterfragte er den Zweck des Vereins, da er das Geld nicht mehr durchleite.

 

Herr Dr. Meyer antwortete, dass es eine Vereinbarung zwischen der Stadt Hildesheim mit dem Volkshochschule Hildesheim e.V. gebe, welche auf das Jahr 1985 zurückgehe. Im Laufe der Zeit seien auch mehrere Änderungen erfolgt. Dieser Vertrag werde zeitgleich aufgehoben.

 

Die 175.000,- € würden im gesamten mit der Thematik zusammenhängen, da dies zum einen das Nennkapital sowie zum anderen die Rückführung eines Investitionskostenzuschuss an den Volkshochschule Hildesheim e.V. sei. Das Geld sei grundsätzlich zur freien Verfügung, allerdings sei dies für die nächsten fünf Jahre für den Fall gebunden, dass gegen die Gewährleistungsregeln, die getroffen wurden, verstoßen werde. Danach und teilweise auch schon vorher, in entsprechenden Tranchen, stehe dies dem Verein zur Verfügung.

 

Weiterhin teilte Herr Dr. Meyer mit, dass die Neuaufstellung der Gesellschafterstrukur der VHS eine gute Sache sei. Die VHS werde dadurch für die kommende Zeit gut und sicher aufgestellt sein. Er betonte, dass es Wunsch bzw. Vorgabe des Vereins gewesen sei, mehrere Gesellschafter zu haben, um sich wechselseitig gegenseitig unterstützen und überprüfen zu können.

 

Die 300.000,- € werden sich auf 100.000,- € reduzieren. Er betonte, dass dies weiterhin ein Entgegenkommen der Stadt Hildesheim sei. Richtig wäre eine alleinige Finanzierung durch den Landkreis Hildesheim oder eine anteilige Verteilung auf alle Kommunen. Im Vertrag sei deshalb vorgesehen, dass auch andere Kommunen in die Finanzierung einsteigen müssten. Abschließend teilte er mit, dass es keine zeitzliche Befristung der Vereinbarung gebe. Es sei gemeinsamer Wille, dass beide Gesellschafter auf Dauer in der Gesellschaft bleiben würden.


Beschluss:

 

1. Der Übernahme von 52 % der jetzigen Geschäftsanteile des Volkshochschule Hildesheim e.V. an der Volkshochschule Hildesheim gGmbH auf der Basis der in der Anlage beigefügten Unterlagen (Konsortialvereinbarung, Anteils-Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung Aufsichtsrat) wird zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Des Weiteren wird die Verwaltung ermächtigt, redaktionelle Änderungen sowie sonstige Veränderungen der Verträge, die keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen, zu veranlassen, soweit dies zur Anpassung an städtische Standards bzw. an europäisches oder nationales Recht oder aufgrund kommunalaufsichtsrechtlicher Weisungen erforderlich ist. Derartige Änderungen gelten dementsprechend als Geschäft der laufenden Verwaltung.

 

2. Die Stadt Hildesheim zahlt an den Verein Hildesheimer Volkshochschule e.V einen Kaufpreis in Höhe von insgesamt 91.000,00 €. Dieser setzt sich zusammen aus 13.000,00 € für den anteiligen Erwerb des Geschäftsanteils des Volkshochschule Hildesheim e.V. und 78.000,00 € für die vertraglich vereinbarte anteilige Rückzahlung des dem der Volkshochschule gGmbH durch den Hildesheimer Volkshochschule e.V. gewährten Investitionskostenschuss in Höhe von 150.000,00 €.

 

3. Die Stadt Hildesheim stellt der Volkshochschule Hildesheim gGmbH einen Betrag in Höhe von 26.000 € als Unterstützung bei der Aufstellung eines Zukunftskonzepts zur Verfügung. Ein möglicherweise darüberhinausgehendes verbleibendes strukturelles Defizit wird durch eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses des Landkreises/der Holding auszugleichen sein.

 

Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich eines entsprechenden, gleichlautenden Beschlusses des Kreistages des Landkreises Hildesheim über den Erwerb der verbleibenden 48 % des Gesellschafteranteils des Volkshochschule Hildesheim e.V. an der Volkshochschule Hildesheim gGmbH. Ferner erfolgt der Beschluss vorbehaltlich der kommunalaufsichtlichen Zustimmung des Ministeriums für Inneres und Sport im Sinne von § 152 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG. Des Weiteren erfolgt die Beschlussfassung unter dem Vorbehalt, dass auf den zu stellenden Antrag auf verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt eine positive Auskunft im Ergebnis dahingehend erfolgt, dass die Ausnahmeregelung nach § 8 Abs. 7 KStG auch auf die Zuschusszahlungen der Landkreis Hildesheim Holding GmbH an die Volkshochschule Hildesheim gGmbH anwendbar ist mit der Folge, dass diese nicht mehr als sog. „verdeckte Gewinnausschüttungen" gewertet werden und damit insoweit eine Steuerpflicht der Landkreis Hildesheim Holding GmbH entfällt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich mit:

41 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

2 Enthaltungen

 

Herr Dr. Kumme hat an dem Tagesordnungspunkt sowie der Abstimmung nicht teilgenommen. Es besteht gemäß § 41 NKomVG ein Mitwirkungsverbot, da er Vorsitzender der Volkshochschule Hildesheim e.V. ist.

 

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