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Wortprotokoll |
Frau
Rühmes erläutert den Antrag, da aufgrund der ZDF-Sendung "Frontal 21"
über Eingliederungsvereinbarungen mit 15jährigen Mitgliedern einer
Bedarfsgemeinschaft berichtet wurde. Soweit sich die Personen weigerten bzw.
die Vereinbarungen nicht einhielten, würde die Leistung gekürzt bzw.
gestrichen.
Zur
Klärung der Situation für Hildesheim ist Frau Beulen vom Job-Center anwesend.
Sie
erklärte, dass gem. § 15 SGB II mit jedem erwerbsfähigen Leistungsempfänger
Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen werden sollen. Diese seien bei
Minderjährigen allerdings von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Grundsätzlich
soll das Job-Center jeden Erwerbsfähigen in Arbeit oder Ausbildung vermitteln.
Im Hildesheimer Job-Center wird aber eine gute Schulbildung bei entsprechenden
Möglichkeiten der Personen für förderungswürdiger angesehen. In den meisten
Fällen lässt sich das Job-Center die Zeugnisse vorlegen.
Bei
Personen, bei denen der Schulbesuch vermutlich als "Parkplatz"
missbraucht wird, würden geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Dies könnte dann
auch eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung sein.
Von den
im Hildesheimer Job-Center betreuten Leistungsempfängern sind nach Stand Mai
2008 3.909 Personen aus dem Landkreis und 2.050 Personen aus der Stadt
Hildesheim im Alter von 15 bis 24 Jahren. Davon sind insgesamt 886 ohne Schule,
Arbeit oder Ausbildung.
Auf
Nachfrage bestätigte Frau Beulen, dass Eingliederungsvereinbarungen mit Kindern
per Gesetz erfolgen müssten.
Weiterhin
teilte Frau Beulen mit, dass derzeit für Schulmaterialien Darlehen bewilligt
würden.
Dabei ist
bewusst, dass Leistungen nach dem SGB II immer mehr zur "Schuldenfalle
Hartz IV" werden.
Sie
bestätigte auf Nachfrage, dass eine Resolution an den Bund die Forderungen der
Job-Center unterstützen würde.
Frau
Rühmes wird eine Resolution vorbereiten, über die in der nächsten Sitzung
beraten werden soll.
Herr
Weste von der Arbeitsagentur erklärt, dass bei den Schulbesuchen bzw. Infoveranstaltungen
die Beratung unabhängig von einem eventuellen SGB II - oder SGB III - Bezug
stattfindet. Eine konkrete Vermittlung kann aber nur über die ARGE erfolgen.