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Auszug - Auf Antrag der Fraktion Bündnis!: Eingliederungsvereinbarungen mit Kindern von Hartz IV Empfängern (Vertreter/Vertreterin des Job-Center)  

Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfe- und Sozialausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 16.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
08/254 Auf Antrag der Fraktion Bündnis!:
Eingliederungsvereinbarungen mit Kindern von Hartz IV Empfängern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Fraktion Bündnis!
Verfasser:Henning, Silke
Federführend:Fraktion Bündnis!   
 
Wortprotokoll

Frau Rühmes erläutert den Antrag, da aufgrund der ZDF-Sendung "Frontal 21" über Eingliederungsvereinbarungen mit 15jährigen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft berichtet wurde

Frau Rühmes erläutert den Antrag, da aufgrund der ZDF-Sendung "Frontal 21" über Eingliederungsvereinbarungen mit 15jährigen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft berichtet wurde. Soweit sich die Personen weigerten bzw. die Vereinbarungen nicht einhielten, würde die Leistung gekürzt bzw. gestrichen.

 

Zur Klärung der Situation für Hildesheim ist Frau Beulen vom Job-Center anwesend.

Sie erklärte, dass gem. § 15 SGB II mit jedem erwerbsfähigen Leistungsempfänger Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen werden sollen. Diese seien bei Minderjährigen allerdings von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Grundsätzlich soll das Job-Center jeden Erwerbsfähigen in Arbeit oder Ausbildung vermitteln. Im Hildesheimer Job-Center wird aber eine gute Schulbildung bei entsprechenden Möglichkeiten der Personen für förderungswürdiger angesehen. In den meisten Fällen lässt sich das Job-Center die Zeugnisse vorlegen.

Bei Personen, bei denen der Schulbesuch vermutlich als "Parkplatz" missbraucht wird, würden geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Dies könnte dann auch eine entsprechende Eingliederungsvereinbarung sein. 

Von den im Hildesheimer Job-Center betreuten Leistungsempfängern sind nach Stand Mai 2008 3.909 Personen aus dem Landkreis und 2.050 Personen aus der Stadt Hildesheim im Alter von 15 bis 24 Jahren. Davon sind insgesamt 886 ohne Schule, Arbeit oder Ausbildung.

 

Auf Nachfrage bestätigte Frau Beulen, dass Eingliederungsvereinbarungen mit Kindern per Gesetz erfolgen müssten.

 

Weiterhin teilte Frau Beulen mit, dass derzeit für Schulmaterialien Darlehen bewilligt würden.

Dabei ist bewusst, dass Leistungen nach dem SGB II immer mehr zur "Schuldenfalle Hartz IV" werden. 

Sie bestätigte auf Nachfrage, dass eine Resolution an den Bund die Forderungen der Job-Center unterstützen würde.

Frau Rühmes wird eine Resolution vorbereiten, über die in der nächsten Sitzung beraten werden soll.

 

Herr Weste von der Arbeitsagentur erklärt, dass bei den Schulbesuchen bzw. Infoveranstaltungen die Beratung unabhängig von einem eventuellen SGB II - oder SGB III - Bezug stattfindet. Eine konkrete Vermittlung kann aber nur über die ARGE erfolgen.

 

 

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