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Auszug - Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege  

Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfe- und Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Gustav Struckmann
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1
08/261 Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Steinert, Bernd
Federführend:50.3 Jugend und Familie Beteiligt:Dezernat D
Bearbeiter/-in: Steinert, Bernd  50 Fachbereich Soziales und Jugend
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Pischky-Winkler verweist auf die Vorlage und erläutert zusätzlich die Richtlinien

Frau Pischky-Winkler verweist auf die Vorlage und erläutert zusätzlich die Richtlinien.

Sie weist auf einen Schreibfehler in der Vorlage, da das "Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege" statt im Herbst 2009 bereits im Herbst 2008 zu erwarten sei.

 

Um eine Pflegeerlaubnis nach dem SGB VIII zu erhalten, sind verschiedene Kriterien zu erfüllen. Dazu gehört u.a. der erfolgreiche Abschluss einer 160 stündigen Tagespflegequalifizierung sowie die Bereitschaft zur Kooperation mit dem Jugendamt und die Bereitschaft zur Annahme fachlicher Beratung.

Nach Erteilung der Pflegeerlaubnis kann allerdings niemand verpflichtet werden, an einer Fortbildung teilzunehmen.

 

In der anschließenden Diskussion wird klar gestellt, dass es außer den Tagespflegekräften über den Jugendhilfeträger auch einen privaten Markt für Kinderbetreuung gibt, bei dem die Stadt keine Einfluss- bzw. Kontrollmöglichkeiten hat.

 

Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen ist notwendig, da ein gleichberechtigtes Betreuungsverhältnis im Kindertagespflegebereich erreicht werden soll. Dazu sieht der Gesetzgeber eine adäquate Entlohnung vor, die bisherige Aufwandsentschädigung soll damit abgeschafft werden.

 

Da der Betreuungssatz von 2,10 € bis 2,50 € auf 4,- € steigen soll, wird bemängelt, dass in der Vorlage die finanziellen Auswirkungen verneint werden.

Seitens der Verwaltung wird dies als Fehler in der Vorlage entschuldigt.

Allerdings werden die finanziellen Folgen in der Haushaltsplanberatung erörtert. Weiterhin sei der Betreuungssatz von 4,- € mit dem Landkreis abgestimmt, um zukünftig ein Gefälle in der Geldleistung und somit Konkurrenzen zu vermeiden.

 

Nach einer Debatte, ob bei dem Beschluss über die Vorlage die finanziellen Auswirkungen aussen vor bleiben sollen, wird entschieden, über die Vorlage unverändert abzustimmen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Den Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich

 

Ja-Stimmen 10           Nein-Stimmen  0      Enthaltung(en) 2

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