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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau
Pischky-Winkler verweist auf die Vorlage und erläutert zusätzlich die
Richtlinien.
Sie weist
auf einen Schreibfehler in der Vorlage, da das "Gesetz zur Förderung von
Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege"
statt im Herbst 2009 bereits im Herbst 2008 zu erwarten sei.
Um eine
Pflegeerlaubnis nach dem SGB VIII zu erhalten, sind verschiedene Kriterien zu
erfüllen. Dazu gehört u.a. der erfolgreiche Abschluss einer 160 stündigen
Tagespflegequalifizierung sowie die Bereitschaft zur Kooperation mit dem
Jugendamt und die Bereitschaft zur Annahme fachlicher Beratung.
Nach
Erteilung der Pflegeerlaubnis kann allerdings niemand verpflichtet werden, an
einer Fortbildung teilzunehmen.
In der
anschließenden Diskussion wird klar gestellt, dass es außer den
Tagespflegekräften über den Jugendhilfeträger auch einen privaten Markt für
Kinderbetreuung gibt, bei dem die Stadt keine Einfluss- bzw. Kontrollmöglichkeiten
hat.
Qualifizierung
von Kindertagespflegepersonen ist notwendig, da ein gleichberechtigtes
Betreuungsverhältnis im Kindertagespflegebereich erreicht werden soll. Dazu
sieht der Gesetzgeber eine adäquate Entlohnung vor, die bisherige
Aufwandsentschädigung soll damit abgeschafft werden.
Da der
Betreuungssatz von 2,10 € bis 2,50 € auf 4,- € steigen soll,
wird bemängelt, dass in der Vorlage die finanziellen Auswirkungen verneint
werden.
Seitens
der Verwaltung wird dies als Fehler in der Vorlage entschuldigt.
Allerdings
werden die finanziellen Folgen in der Haushaltsplanberatung erörtert. Weiterhin
sei der Betreuungssatz von 4,- € mit dem Landkreis abgestimmt, um
zukünftig ein Gefälle in der Geldleistung und somit Konkurrenzen zu vermeiden.
Nach
einer Debatte, ob bei dem Beschluss über die Vorlage die finanziellen
Auswirkungen aussen vor bleiben sollen, wird entschieden, über die Vorlage
unverändert abzustimmen.
Beschluss:
Den
Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Ja-Stimmen
10 Nein-Stimmen 0
Enthaltung(en) 2