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Auszug - Anfragen und Anregungen  

Sitzung des Ortsrates Moritzberg/Bockfeld
TOP: Ö 10
Gremium: Ortsrat Moritzberg/Bockfeld Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum Oskar Schindler
Ort: 31134 Hildesheim, Markt 1, 2. OG, Raum 202
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr König teilte mit von der Ortsfeuerwehr gebeten worden zu sein, dass Halteverbotsschild in der Elzer Straße zu versetzen, da die Baustelle dort nachts gerne als Parkfläche genutzt werde. Die Feuerwehr hätte so Probleme die Zufahrt des Feuerwehrgebäudes zu nutzen.

Er sagte zu Herrn Wiltzsch Fotos des Ortsbrandmeister zu versenden.

 

Herr Wiltzsch sagte eine Prüfung zu.

 

Frau Althaus-Bode berichtete, dass:

 

a) Bergstraße/Stiftkirchenweg Vergrößerung Tempo 10 Zone

 Die Umsetzung sei immer noch nicht erfolgt

 

b) Geschwindigkeitsmesstafel Bergstraße

 Die Einrichtung der Messtafel würde dazu führen, dass Autofahrerinnen und Autofahrer

  deutlich langsamer fahren würden. 

 

Herr Bringmann teilte mit, dass in der Bergstraße / Höhe Stiftkirchenweg ein ausgeblichenes Verkehrsschild ausgetauscht worden sei. Er bat darum ein zweites, ebenfalls ausgeblichenes Schild, auszutauschen.

 

Frau Althaus-Bode teilte mit, dass in der Zierenbergstr einhüftiges Parken teilweise erlaubt sei. Allerdings würde viele Autos dort soweit auf dem Gehweg stehen, dass eine Nutzung von Fußgängerinnen und Fußgängern nicht mehr möglich sei. Insbesondere für Schulkinder sei die Situation gefährlich.

 

Herr Wiltzsch sagte zu sich die Situation anzusehen und ggf. weitere Schritte einzuleiten.

 

Herr Schellhammer berichtete, dass in der Steinbergstraße auf einem privaten Parkplatz neben dem Kiosk wiederholt abgestellte Autos abgeschleppt worden seien und erfragte, ob bekannt sei, wer diese Abschleppaktionen veranlasst habe.

 

Herr Wiltzsch erklärte, dass die Parkplätze zu einem Geschäft gehören würden, dass vor einiger Zeit geschlossen habe. Ihm sei nicht bekannt, dass der Eigentümer oder der ehemalige Pächter das Abschleppen veranlasse.

Ein Abschleppvorgang könne auch ohne die Besitzerin oder den Besitzer des betroffenen Grundstückes veranlasst werden.


 


 

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