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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dr. Stock sagte, dass aus dem Auslauf der Quelle kein Wasser mehr komme. Das Wasser stehe aber auf dem Grundstück Hildesheimer Straße 30. Der Eigentümer müsse an seine Pflicht erinnert werden, den Wasserablauf der Quelle zwischen B 1 und Hildesheimer Straße freizuhalten.
Herr Eggers erläuterte die Historie. Es sollten zunächst gar keine Häuser an der Stelle entstehen. Der Eigentümer sei verpflichtet, das Wasser der Quelle durch Verrohrung so über sein Grundstück zu leiten, dass es am Brunnen an der Hildesheimer Straße austrete. Scheinbar sei die Rohrleitung mal wieder verstopft, diese müsse nur freigemacht werden.
Herr Bruns sagte, dass beim letzten Mal das Rohr am kleinen Tümpel gereinigt worden sei, dann sei alles wieder in Ordnung gewesen.
Herr Eggers meinte, dass die Rohre generell verbunden werden sollten.