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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ernst referierte den sich im elektronischen Anhang befindlichen Antrag der beiden Ortsratsfraktionen und bat zusätzlich um ein Treffen mit der kleinen Verkehrskommission.
Herr Wiltzsch schlug vor, den Antrag um die Festsetzung einer maximal zulässigen Tonnage zu erweitern.
Frau Hanenkamp antwortete, dass es im Brunnenweg einen Landwirt als Anlieger gebe, welcher mit seinen Maschinen die Straße weiterhin passieren können müsse.
Herr Steinmetz schlug vor, einen Gegenvorschlag zu formulieren, sollte der Antrag durch die Verkehrskommission abgelehnt werden.
Herr Scholz schlug vor, vor dem Beschluss mit der kleinen Verkehrskommission in Dialog zu treten.
Herr Lenz antwortete, dass er dies auch begrüßen würde, dass die Erfahrung jedoch gelehrt habe, dass die Verkehrskommission die kleineren Stadtteile der Peripherie vernachlässige und es zu keinen Treffen kommen würde.
Anmerkung zum Protokoll:
Die Verkehrskommission hat sich die Situation angesehen und folgende Einschätzung getroffen:
Der Brunnenweg ist so schmal, dass hier eigentlich kein Begegnungsverkehr zugelassen werden kann. Wenn die Verwaltung hier die beantragten Schilder aufstellen würde, würde sie damit insinuieren, dass die Straße breit genug für einen Begegnungsverkehr sei. Die Fahrbahn hat jedoch nur eine Breite von drei Metern, womit es in keinem Fall möglich ist, dass sich hier zwei PKW begegnen können.
Als beste Verkehrsführung wäre hier die Einrichtung einer Einbahnstraße vorstellbar. Hier sollte der Ortsrat die Richtung der Einbahnstraße vorschlagen bzw. mit den Anwohnern klären. Bei der Richtung der Einbahnstraße sind zwingend die Zufahrten der Anlieger zu berücksichtigen.
Als Alternative könnte hier noch die Einrichtung einer Sackgasse mit Poller in der Mitte erfolgen. Dann wäre die Straße bis zum Poller erreichbar, PKW könnten aber nicht mehr durchfahren. Der Durchgangsverkehr wäre fortan ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer möglich.
Aufgrund der schmalen Fahrbahn und der kurvigen Verkehrsführung, kann derzeit kaum schneller als 10 km/h gefahren werden, weshalb hier ein zusätzliches Verkehrsschild abgelehnt wird.
Beschluss:
Um die Situation im Brunnenweg in Sorsum zu entschärfen, wird die Verwaltung durch die Fraktionen im Ortsrat Sorsum darum gebeten, an beiden Seiten des Brunnenweges Schilder aufzustellen:
1. Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h - Verkehrsschild VZ 274-10 und
2. Verkehrsschild VZ 120 (verengte Fahrbahn)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Antrag zu Verkehrsschildern im Brunnenweg.pdf (205 KB) |