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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr
Bruns begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Madsack von der
Unteren Naturschutzbehörde, mit dem am 29.08.2008 eine Begehung des Osterbergs
und des Naturschutzgebietes Gallberg stattgefunden hatte und bat ihn um
Auskunft, aus welchem Grunde gerade im Gebiet des Gallbergs überaus viele
Ausgleichsflächen festgesetzt wurden.
Herr
Madsack führte aus, dass die in Rede stehenden Ausgleichsflächen für den
Bau der Nordumgehung, das Baugebiet Ahnekamp, das Industriegebiet Wackenstedt
und zum Teil für das Baugebiet Glockensteinfeld Ost festgesetzt wurden. Das
Gebiet des Gallbergs habe den großen Vorteil, dass hier bereits
Beweidungsgebiete vorhanden seien und Kompensationsflächen am Rande mit
einbezogen werden könnten. Zudem könnte der Gallberg so für die Naherholung
erhalten bleiben.
In
der nachfolgenden Erörterung stellte Herr Bruns fest, dass die Flächen
für die Naherholung zwar erhalten blieben, die Wegeverbindungen dorthin jedoch
mehr und mehr zuwucherten. Diesbezüglich verwies er auch auf den noch zu
behandelnden TOP 5 - Grünschnitt in der Gemarkung Hildesheim.
Herr
Madsack teilte hierzu mit, dass das Rundwegekonzept Gallberg
freigehalten werden solle. Er bitte um Mitteilung, in welchen Bereichen ein
Grünschnitt erforderlich sei.
Seitens des Ortsrates wurde darauf verwiesen, dass generell Büsche und Bäume an den Wirtschaftswege am Gallberg zurückgeschnitten werden müssten. Nicht zuletzt aus Gründen der Gefahrabwehr (z.B. Waldbrand) sei dies regelmäßig erforderlich.
Herr Madsack
sagte zu, diese Hinweise aufzunehmen und weitere erforderliche Maßnahmen zu
veranlassen.
Auf
die o.a. Ausgleichsflächen zurück kommend wies Herr Madsack auf
Nachfrage von Herrn Bruns darauf hin, dass für das Glockensteinfeld Ost
Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden mussten, um die dortige
Ansiedlung eines großen Logistikunternehmens zu ermöglichen. Dies war kurzfristig
nur auf dem Gallberg möglich. Nunmehr könnten jedoch auf dem Gebiet der Domäne
Marienburg weitere Kompensationsflächen u.a. für den Bauabschnitt
Glockensteinfeld West zur Verfügung gestellt werden.
Herr
Bruns machte abschließend darauf aufmerksam, dass durch die Festsetzung
von Ausgleichsflächen auf dem Gallberg der einzige in Himmelsthür noch
vorhandene landwirtschaftliche Vollbetrieb direkt betroffen sei. Generell
sollte bei der Schaffung von Ausgleichsflächen berücksichtigt werden, dass derartigen
Betrieben die Existenzgrundlage erhalten bleibe und entsprechende andere
Flächen zur Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden.