|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr
Müller verwies auf den Beschluss des Ortsrates aus der Sitzung vom
26.02.2008, wonach die Verwaltung gebeten wurde, eine Gestaltungssatzung
"Errichtung von Mobilfunkanlagen" für den Ortsteil Itzum in enger
Zusammenarbeit mit dem Ortsrat Itzum zu erarbeiten und durch die zuständigen
Gremien des Rates der Stadt Hildesheim beschließen zu lassen. Hierzu erbat er
einen aktuellen Sachstand.
Herr
Gryschka gab nachstehend die Stellungnahme des Fachbereichs 61.3
bekannt:
„Mobilfunksendeanlagen sind außerhalb bebauter Ortslagen allgemein zulässig nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Das Ziel, einige Standorte im Außenbereich planerisch festzulegen und damit alle anderen Standorte auszuschließen, würde dem Verbot der Negativplanung unterliegen. Eine vergleichbare Regelung, wie es sie für Windenergieanlagen und Biogasanlagen gab, gibt es für Mobilfunkanlagen nicht.
Das Ziel, solche Nutzungen von Schulen, Kindergärten und Ähnlichem fernzuhalten, konnte aber bisher auch ohne Bebauungspläne erreicht werden. Im Jahr 2001 haben die kommunalen Spitzenverbände mit den Mobilfunknetzbetreibern eine Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze geschlossen. Seitdem teilen die Mobilfunknetzbetreiber der Stadt jeden geplanten Standort mit. Die Verwaltung berichtet darüber im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen, Umwelt und Verkehr. Wenn dann noch Zweifel an der Eignung des Standortes bestehen, sind die Netzbetreiber bereit, Moderationsverfahren mit Vertretern aus Verwaltung und Politik zu durchlaufen. Erst wenn sich daraus ein allgemein vertretbarer und technisch machbarer Standort ergibt, wird dafür ein Bauantrag gestellt.“
Aufgrund
des umfangreichen Berichts, in dem es allgemein um die Zulässigkeit von
Mobilfunkanlagen im Außenbereich ging, bat Herr Müller, diesen den
Ortsratsmitglieder in Schriftform zukommen zu lassen. Es bestand Einvernehmen,
dass eine Stellungnahme seitens des Ortsrates daraufhin zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgen werde.
Anmerkung
der Verwaltung: Die Mitteilung erfolgt durch dieses Protokoll.