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Auszug - Sachstandsbericht zum Beschluss - Gestaltungssatzung für Mobilfunkanlagen  

Sitzung des Ortsrates Itzum
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsrat Itzum-Marienburg Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 02.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Itzum
Ort: 31141 Hildesheim, Florianweg 1
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Müller verwies auf den Beschluss des Ortsrates aus der Sitzung vom 26

Herr Müller verwies auf den Beschluss des Ortsrates aus der Sitzung vom 26.02.2008, wonach die Verwaltung gebeten wurde, eine Gestaltungssatzung "Errichtung von Mobilfunkanlagen" für den Ortsteil Itzum in enger Zusammenarbeit mit dem Ortsrat Itzum zu erarbeiten und durch die zuständigen Gremien des Rates der Stadt Hildesheim beschließen zu lassen. Hierzu erbat er einen aktuellen Sachstand.

 

Herr Gryschka gab nachstehend die Stellungnahme des Fachbereichs 61.3 bekannt:

 

„Mobilfunksendeanlagen sind außerhalb bebauter Ortslagen allgemein zulässig nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Das Ziel, einige Standorte im Außenbereich planerisch festzulegen und damit alle anderen Standorte auszuschließen, würde dem Verbot der Negativplanung unterliegen. Eine vergleichbare Regelung, wie es sie für Windenergieanlagen und Biogasanlagen gab, gibt es für Mobilfunkanlagen nicht.

 

Das Ziel, solche Nutzungen von Schulen, Kindergärten und Ähnlichem fernzuhalten, konnte aber bisher auch ohne Bebauungspläne erreicht werden. Im Jahr 2001 haben die kommunalen Spitzenverbände mit den Mobilfunknetzbetreibern eine Vereinbarung über den Informations­austausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze geschlossen. Seitdem teilen die Mobilfunknetzbetreiber der Stadt jeden geplanten Standort mit. Die Verwaltung berichtet darüber im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen, Umwelt und Verkehr. Wenn dann noch Zweifel an der Eignung des Standortes bestehen, sind die Netzbetreiber bereit, Moderationsverfahren mit Vertretern aus Verwaltung und Politik zu durchlaufen. Erst wenn sich daraus ein allgemein vertretbarer und technisch machbarer Standort ergibt, wird dafür ein Bauantrag gestellt.“

 

Aufgrund des umfangreichen Berichts, in dem es allgemein um die Zulässigkeit von Mobilfunkanlagen im Außenbereich ging, bat Herr Müller, diesen den Ortsratsmitglieder in Schriftform zukommen zu lassen. Es bestand Einvernehmen, dass eine Stellungnahme seitens des Ortsrates daraufhin zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen werde.

 

Anmerkung der Verwaltung: Die Mitteilung erfolgt durch dieses Protokoll.


 


 

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