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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr
Pläging führte aus, dass sich einige Anlieger der Nordstraße für die
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) ausgesprochen
hätten. Es handele sich hier um eine sehr enge Straße ohne Fußweg, die mit
relativ geringem finanziellen Aufwand als Spielstraße herzurichten sei.
In
der nachstehenden Erörterung äußerte Frau Schröder Bedenken, da das
Parken in Spielstraßen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig
sei. Zudem stelle sich die Frage, ob die Verkehrssituation in dieser Straße die
Einrichtung einer Spielstraße rechtfertige und ob die Mehrheit der Anlieger
dies überhaupt wolle.
Nach weiterer Diskussion bestand Einvernehmen, dass zunächst die Anlieger hier klar ihre Meinung zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Nordstraße äußern müssten.
Abschließend
gab Herr Heimann die Stellungnahme der Verkehrskommission bekannt. Die
Nordstraße werde fast ausschließlich von Anwohnern oder deren Besuchern
befahren. Sie sei derart eng, dass die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h
(Tempo-30-Zone) kaum mehr erreicht werde und die Durchschnittsgeschwindigkeit
sicherlich darunter liege. Daher laute das einstimmige Urteil der
Verkehrskommission, dass ein verkehrsberuhigter Bereich hier nicht erforderlich
sei.