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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wodsack referierte den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion.
Frau Wagner-Kröger sprach sich für eine Interimsgeschäftsführung aus, diese müsste schnellstmöglich eingesetzt werden. Sie sehe die weiteren Punkte des Antrags der CDU-Fraktion jedoch als ohnehin selbstverständlich an.
Herr Kriegel schloss sich Frau Wagner-Kröger an, allerdings sei das Angebot an Fachpersonal sehr begrenzt, weshalb realistisch an die Neueinstellung herangegangen werden müsste. Zudem müsste zwingend aufgearbeitet werden wo die Fehlerquelle bzw. die Fehlerquellen der letzten Jahre gelegen hätten, um eine erneute Situation zu vermeiden.
Herr Lenz äußerte, dass aufgrund der Kurzfristigkeit keine Vorbesprechung seiner Fraktion möglich gewesen sei, weshalb er bittet die Vorlagen als behandelt in die Fraktionen zu verweisen.
Herr Kriesinger kritisierte, dass der Großteil der Steuerzahlenden das RPM nicht besuche und daher davon auszugehen sei, dass diese eine Verlängerung des nicht akzeptablen und nicht zukunftsfähigen Standes nicht befürworten würden.
Herr Dr. Meyer antwortete, dass er die Bedenken verstehen könnte, da es sich um eine große notwendige Geldsumme handle. Umso wichtiger sei es, das Geld durch ein konkret angedachtes Controlling abzusichern. Der Erfolg des RPM sei nicht nur für Hildesheim wichtig, sondern aufgrund der Dimension für ganz Niedersachsen. Zudem dürfte nicht vergessen werden, dass eine solche Aufgabe üblicherweise nicht auf einer Kommune - im Zusammenhang mit der bloßen Größenordnung der Stadt Hildesheim - lasten würde. Ein akutes Handeln sei unaufschiebbar, da dem RPM andernfalls die Insolvenz drohe, was nicht nur für die Mitarbeitenden, sondern für die gesamte Stadtverwaltung ein massiver Verlust sei.
Herr Behnel äußerte zu dem Beschlussvorschlag des Antrags der CDU-Fraktion, dass die Einberufung einer Gesellschafterversammlung nicht erforderlich sei (siehe Nr. 2). Ein Sperrvermerk (siehe Nr. 4) sei zudem eher hinderlich, da hierzu erheblich mehr Zeit für das Arbeiten benötigt würde, um die Gremienläufe abzuwarten. Eine neue Geschäftsführung zum 01.01.2023 sei auch aus Sicht der Verwaltung wünschenswert (siehe Nr. 5), jedoch sei dies schwer realisierbar, da erst einmal ein Verfahren begonnen werden müsste. Zudem sei davon auszugehen, dass die neue Leitung ebenfalls Fristen einhalten müsste, um aus einem ehemaligen Arbeitsverhältnis entlassen zu werden. Zum Thema „Verschmelzung" (siehe Nr. 6) der beiden GmbHs sagte er, dass dies erst stattfinden könnte, wenn die aktuelle Problematik überwunden sei. Es sei davon auszugehen, dass dies innerhalb des ersten Halbjahres 2023 erreicht werden könnte. Die Prüfungsgesellschaft sei bereits vor nicht allzu langer Zeit gewechselt worden (zum 01.01.2021), der nun aktuelle Prüfer hätte die Prüfung des Jahres 2021 mit einem kritischen Blick durchgeführt (siehe Nr. 8). Bei der Entscheidung eines Prüferwechsels sei jedoch auch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) bei der Entscheidung miteinzubeziehen.
Frau Gebhardt fragte, weshalb von einer alleinigen Geschäftsführung gesprochen würde, wo doch innerhalb des Zukunftskonzeptes der Verwaltungsvorlage von einer Doppelspitze die Rede sei (S.9).
Herr Wodsack antwortete, dass für die Neuaufstellung nur eine Spitze möglich und notwendig sei. Diese müsste den wissenschaftlichen Schwerpunkt vertreten. Des Weiteren gebe es eine interne kaufmännische Unterstützung.
Herr Behnel ergänzte, dass die kaufmännische Unterstützung mit Prokura ausgestattet werden soll.
Herr Bettels äußerte, dass die Entscheidung über die Berufung der Direktion jedoch dem Aufsichtsrat obliegen würde. Er sehe es zudem kritisch, dass die Geschäftsführung unverzüglich eine bevorstehende Pleite anzuzeigen hätte und dies nach Aktenlage bereits seit längerer Zeit hätte ersichtlich sein müssen. Das RPA hätte in der Vergangenheit mehrere Stellungnahmen mit dieser Tendenz verfasst.
Herr Kemmerer sprach sich für die Erhaltung des RPM aus. Er regte eine Ergänzung innerhalb des Zukunftskonzeptes an, um zu verschriftlichen, dass die wirtschaftliche Kompetenz der Leitung unverzichtbar sei.
Herr Dr. Meyer nahm Bezug auf Herrn Bettels und antwortete, dass dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung der Berufung der Geschäftsführung obliege. Des Weiteren sagte er, dass schnellstmöglich eine Geschäftsführung gefunden werden soll, wobei die Qualität vor der Quantität zu priorisieren sei. Die gesetzte Frist bis zum 31.12. sei bereits jetzt sehr kurzfristig angesetzt, da das interne Verfahren bereits einen gewissen Zeitraum benötige, außerdem sei - wie Herr Kriegel bereits erwähnte - das Fachpersonal begrenzt.
Die Vorlage wurde als behandelt in die Fraktionen verwiesen.