|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Möhle berichtete den Sachstand und zeigte die in der elektronischen Anlage zu findende Präsentation.
Herr Kriesinger fragte, ob die Verwaltung Einfluss nehmen könnte die Wohnräume der ca. 250 ausreisepflichtigen Personen in Hildesheim für die Ukraineflüchtlinge zu nutzen.
Anmerkung zum Protokoll:
Der Aufenthalt ausreisepflichtiger Ausländer kann mitunter nicht beendet werden, weshalb die betroffenen Personen i.d.R. im Bundesgebiet geduldet werden. Solange die Ausreisepflicht nicht vollzogen werden kann, sind die Personen im Bundesgebiet unterzubringen, d.h. mit entsprechendem Wohnraum zu versorgen. Die Verhinderung von Obdachlosigkeit ist auch eine Aufgabe der Stadt.
Auch der Angriffskrieg gegen die Ukraine ändert hieran nichts.
Frau Grashorn fragte, ob das Personal eine Art Anti-Rassismus-Training durchlaufen müsste oder könnte.
Herr Möhle antwortete, dass es in der Vergangenheit bereits mehrere sog. Interkulturelle-Kompetenz-Schulungen stattgefunden hätten, welche rege besucht worden.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 2022_06_21_SJI_TOP8_Flüchtlingssituation_Ukraine (2360 KB) |