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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Hohls teilte mit, dass durch Kanalbauarbeiten das Parkdeck in der Dammstraße für die Anwohner nicht nutzbar sei. Sie fragte, ob es eine Möglichkeit gebe, eine provisorische Zuwegung zu schaffen. Herr Didszun antwortete, dass eine Zuwegung über den Gehweg nicht möglich sei. Jedoch kann geprüft werden, ob die Brücken freigegeben werden können.
Herr Leyser fragte zum einen, weshalb der Weg im Bereich am Kehrwiederwall versiegelt werden würde. Zum anderen fragte er, warum keine Installation der grünen Abbiiegepfeile für Radfahrer erfolgen würde. Weiterhin teilte er mit, dass er den Bereich der Brücke zwischen Wunramstraße und Hohnsen als gefährlich für Fahrradfahrer sehe. Da dort die Fahrradstreifen neu gemacht werden, wollte er wissen, ob im Brückenbereich ein Schild „Überholverbot für Zweiräder“ aufgestellt werden würde.
Herr Hauck antwortete, bezüglich der Beschilderung im Bereich der Brücke, nehme er das Anliegen mit in die Verwaltung und es solle geprüft werden, ob ein solches Schild dort vorgesehen sei. Zum grünen Abbiegerpfeil für Fahrradfahrer, teilte er mit, dass hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Es könne hier nur der konkrete Einzelfall betrachtet werden. Zum Gehweg am Kehrwiederwall werde die Antwort nachgereicht.
Herr Machens fragte, wer die Pläne der SEHi kontrollieren würde.
Herr Hauck teilte mit, dass es zwei Vorgehensweisen gebe. Es gebe zum einen Straßenbaumaßnahmen die von der Stadt initiiert würden. In diesem Zuge werde koordiniert abgefragt, wie parallel Kanalarbeiten und sonstige Arbeiten durchgeführt werden können. Es gebe jedoch auch Fälle, wo die SEHi Veranlasser einer Baumaßnahme sei. Die SEHi trete an die Stadt heran, anschließend würden alle betroffenen Stellen zusammenkommen um vorzugsvarianten zu entwickeln.
Herr Götz regte an, dass die Brücke kleine Venedig wieder geöffnet werden solle. Er bat um eine erneute Prüfung der Brücke.
Herr Marvi erkundigte sich, ob auf der Kardinal-Betram-Straße eine Beschilderung für Taxi Fahrer vorgesehen sei.
Herr Didszun antwortete, die zuständige Firma sei aufgefordert auf beiden Seiten die Beschilderung aufzustellen.