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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Hanenkamp wies auf die Pflichten, welche Frau Kusche bereits vorab ausgehändigt wurden, nach §§ 40 bis 43 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hin und verpflichtete sie gemäß § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.