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Auszug - Verkehrsangelegenheiten - Ampelsteuerung Steuerwalder Straße - Fehlende Straßenbeleuchtung in der Ottostraße - Anbringung eines Spiegels Ottostraße/Ecke Sachsenring  

Sitzung des Ortsrates Nordstadt
TOP: Ö 12
Gremium: Ortsrat Nordstadt Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Aula Grundschule Nord
Ort: Justus-Jonas-Straße 3, 31137 Hildesheim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Kästner berichtete, dass die Ampelsteuerung in der Steuerwalderstraße für Füßgänger unzureichend sei. Sie sagte, dass die Grünphase für Fußgänger zu kurz sei. Weiterhin berichtete Sie, dass auf dem Bischoffskamp Radfahrer auf dem Bürgersteig fahren würden.

 

Herr Domning berichtete, dass in der Steuerwalderstraße die Rundumampel für den Fahrradverkehr unklar geschaltet sei. Er bat um einen Vor-Or-Termin mit der Verkehrskommission.

 

Frau Domning wies darauf hin, dass E-Roller nicht verkehrsgerecht benutzt werden würden.

 

Frau Gündüz berichtete, dass die Beleuchtung in der Ottostraße defekt sei. Weiterhin führte sie aus, dass an der Ecke Sachsenring (vom Ottoplatz kommend) die Einsicht in die Straße schlecht sei. Frau Gündüz sagte, dass sie sich an dieser Stelle einen Spiegel wünsche.

Der Ortsrat unterstützt diesen Vorschlag.

 

Frau Domning erkundigte sich nach dem Sachstand der Verkehrsmesstafel. Herr Domning antwortete, dass die Abstimmungen dazu laufen würden.

 

Anmerkung zum Protokoll:

Die Stadt Hildesheim hat keine Verträge mit E-Scooter Anbietern. Der Gesetzgeber hat bei der Einführung zunächst keine vorgesehen.

Weder die Straßenverkehrsordnung (StVO) noch die Verwaltungsvorschriften zur StVO enthalten Regelungen zum Parken von E-Scootern. Sie werden in diesen Vorschriften Fahrrädern gleichgestellt. Für Fahrräder gibt es weder spezialgesetzliche Regelungen noch irgendwelche Regelungen in der StVO, so dass Fahrräder und somit auch E-Scooter frei und ungeordnet abgestellt werden dürfen. Es gelten nur die allgemeinen Grundsätze, wonach gewährleistet sein muss, dass weder Fußgängern noch Rollstuhlfahrern der Weg versperrt wird. Auch Rettungswege müssen frei bleiben. Darüber hinaus müssen die abgestellten Fahrzeuge auch bei Dunkelheit erkennbar sein.

Somit besteht derzeit keine Möglichkeit rechtlich gegen abgestellte Scooter vorzugehen.

 

Es ist möglich Regelungen in der Sondernutzungssatzung aufzunehmen. Aufgrund eines Antrags der Mehrheitsfraktion wird dieses gerade geprüft.

 

Folgendes wurde im STEBA und VA beschlossen:

 

1. Die Verwaltung erarbeitet gemeinsam mit den Anbietern ein Parkzonenkonzept für E-Roller. Besonders zu berücksichtigen sind dabei Verkehrsknotenpunkte, der ÖPNV und die Quartiersstruktur.

2. Bei dieser Konzepterstellung sind auch die Erfahrungen von bestehenden Parkzonen oder ähnlichen Konzepten in anderen Städten wie zum Beispiel Hamburg-Mitte und Altona, Köln, München und Stockholm einzubinden.

3. Es erfolgt eine Einbindung des Konzeptes in Smart-City.

4. Unsachgemäßes Abstellen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden wird konsequent vom Stadtordnungsdienst im Rahmen der Möglichkeiten geahndet.

5. Der Fachausschuss ist fortlaufend über den Sachstand der Entwicklung des Konzeptes zu informieren.

6. Das Konzept soll dem Fachausschuss spätestens im September vorgelegt werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Ortsrat bittet die Verwaltung zu prüfen, ob an der Ecke Sachsenring zwei Spiegel angebracht werden können.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

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