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Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung des Ortsrates Bavenstedt
TOP: Ö 2
Gremium: Ortsrat Bavenstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 03.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Bavenstedt
Ort: 31135 Hildesheim, Heinrich-Helmke-Str. 9
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Klett führte aus, dass es für Einwohnerinnen und Einwohner, aufgrund der Sperrung der Brücke der B1, derzeit fast unmöglich sei, an der Kreuzung Wackenstedter Straße in Richtung Zentrum / Schwarzer Weg zu fahren. Sie teilte mit, dass in der Wackenstedter zwei PKW Stellplätze seien, die von LKWs benutzt werden und die Sicht auf die Kreuzung versperren. Weiterhin seien die Kreuzungsbereiche von Anwohnern zugeparkt.

Sie schlug eine vorübergehende Ampel für die Zeit der Umleitung vor. Der Ortsrat bekundete seine Zustimmung.

Herr Steinke bat die Verkehrskommission, aufgrund der neuen Situation auf der B1, um einen neuen Vor-Ort-Termin. Herr Steinke sagte, dass er an einem Termin mit der Verkehrskommission teilnehmen möchte.

Frau Klett teilte mit, dass Fahrradfahrer kaum zu sehen seien.

Der Ortsrat schlug vor, einen Spiegel zu installieren, damit der Kreuzungsbereich besser einsehbar sei.

 

Der Ortsrat bat darum, in der Industriestraße ein Seitenradarmessgerät aufzustellen, um das Verkehrsaufkommen einschätzen zu können.

 

Frau Wolf berichtete, dass im Fuchsanger und der Bavenstedter Hauptstraße das LKW-Aufkommen wesentlich zugenommen habe.

 

Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr teilte mit, dass die Absauganlage der Freiwilligen Feuerwehr nicht vorhanden sei. Der Ortsrat bat die Verwaltung die Absauganlage zu installieren.

 

Eine Anwohnerin teilte mit, dass in Bavenstedt zahlreiche E-Roller nicht ordnungsgemäß abgestellt seien. Herr Steinke bat die Verwaltung mitzuteilen, welche Auflagen die Betreiber der E-Roller einhalten müssen.

 

Anmerkung zum Protokoll:

 

Die Stadt Hildesheim hat keine Verträge mit E-Scooter Anbietern. Der Gesetzgeber hat bei der Einführung zunächst keine vorgesehen.

Weder die Straßenverkehrsordnung (StVO) noch die Verwaltungsvorschriften zur StVO enthalten Regelungen zum Parken von E-Scootern. Sie werden in diesen Vorschriften Fahrrädern gleichgestellt. Für Fahrräder gibt es weder spezialgesetzliche Regelungen noch irgendwelche Regelungen in der StVO, so dass Fahrräder und somit auch E-Scooter frei und ungeordnet abgestellt werden dürfen. Es gelten nur die allgemeinen Grundsätze, wonach gewährleistet sein muss, dass weder Fußgängern noch Rollstuhlfahrern der Weg versperrt wird. Auch Rettungswege müssen frei bleiben. Darüber hinaus müssen die abgestellten Fahrzeuge auch bei Dunkelheit erkennbar sein.

Somit besteht derzeit keine Möglichkeit rechtlich gegen abgestellte Scooter vorzugehen.

 

Es ist möglich Regelungen in der Sondernutzungssatzung aufzunehmen. Aufgrund eines Antrags der Mehrheitsfraktion wird dieses gerade geprüft.

 

Folgendes wurde im STEBA und VA beschlossen:

 

1. Die Verwaltung erarbeitet gemeinsam mit den Anbietern ein Parkzonenkonzept für E-Roller. Besonders zu berücksichtigen sind dabei Verkehrsknotenpunkte, der ÖPNV und die Quartiersstruktur.

2. Bei dieser Konzepterstellung sind auch die Erfahrungen von bestehenden Parkzonen oder ähnlichen Konzepten in anderen Städten wie zum Beispiel Hamburg-Mitte und Altona, Köln, München und Stockholm einzubinden.

3. Es erfolgt eine Einbindung des Konzeptes in Smart-City.

4. Unsachgemäßes Abstellen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden wird konsequent vom Stadtordnungsdienst im Rahmen der Möglichkeiten geahndet.

5. Der Fachausschuss ist fortlaufend über den Sachstand der Entwicklung des Konzeptes zu informieren.

6. Das Konzept soll dem Fachausschuss spätestens im September vorgelegt werden.

 


 


 

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